Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-11
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur kurz, wir haben ja keine Differenz, auch der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion. Ich möchte einfach noch zwei Punkte klären.
Der Motionstext verweist vor allem auf die Verordnungsstufe. Das wird so kaum umsetzbar sein. Wir sind in der jetzigen Analyse schon der Meinung, dass es eine Gesetzesrevision braucht. Wir haben im heutigen Gesetz die Grundvorschrift, dass ein Autofahrer die Hände am Steuerrad haben muss. Das ist per se ein Widerspruch zu selbstfahrenden Fahrzeugen. Deshalb können wir heute auf Verordnungsstufe gewisse Pilotprojekte mal lancieren, die auch als solche deklariert sind, aber die effektive rechtliche Regelung wird Gesetzesanpassungen benötigen.
Wir haben auch noch Klärungsbedarf, was die Haftungsfragen betrifft. Wer hat Zugriff auf die Daten? Wo sind sie, und wie lange müssen sie archiviert werden? Dies sind schon nicht ganz triviale Fragen. Wir können sie beantworten, aber wahrscheinlich nicht auf Verordnungsstufe. Vorgesehen ist, dass wir Ende 2018 eine Vernehmlassung eröffnen können.
[VS]