de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-12-11
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-11
Wortprotokoll
Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit Frankreich zu erleichtern, hat der Bundesrat im September 2016 ein Rahmenabkommen unterzeichnet. In den Grenzregionen sollen die zuständigen Stellen auf diese Weise Kooperationen vereinbaren können, um der Bevölkerung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Das Rahmenabkommen beinhaltet eine nichtabschliessende Auflistung der Bereiche, welche die Kooperationsvereinbarung betreffen können, zum Beispiel den Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung, die Kontinuität der Versorgung, den Informationsaustausch, die Organisation der notfallmedizinischen Versorgung oder die Bildung und Forschung im Gesundheitsbereich.
Das Abkommen verdeutlicht die geltenden Regeln für die Kostenübernahme von Versorgungsleistungen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Projektes durch ein Sozialversicherungssystem. Es sieht auch die Einsetzung einer gemischten Kommission vor, welche den Auftrag hat, die Anwendung des Abkommens zu verfolgen. Da das Rahmenabkommen in materiellen Aspekten im bestehenden rechtlichen Rahmen bleibt und den kantonalen Behörden nicht ermöglicht, Vereinbarungen abzuschliessen oder Zusatzbestimmungen zu erlassen, die über den Rechtsrahmen auf Bundesebene hinausgehen, bewirkt das Abkommen keine erleichterte Zuwanderung von Leistungserbringern über die bereits vom Freizügigkeitsabkommen mit der EU gebotenen Möglichkeiten hinaus. Insbesondere enthält das Rahmenabkommen kein neues Freizügigkeitsrecht und gewährt ausserhalb der nach geltendem Recht bereits bestehenden Möglichkeiten kein Einreise-, Aufenthalts- oder Berufsausübungsrecht für in den Vertragsstaaten wohnhafte Personen. Kooperationsprojekte, die Fragen der finanziellen Leistungsübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung einschliessen, müssen sich an das Bundesgesetz über die Krankenversicherung halten. Dieses Gesetz bildet einen spezifischen Rechtsrahmen für die Kooperationsprojekte.
Das Rahmenabkommen wurde im September vom Ständerat einstimmig gutgeheissen. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Vorlage am 2. November 2017 mit 23 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltung - also einstimmig - ebenfalls zugestimmt, und ich möchte Sie bitten, dem entsprechenden Antrag der Kommission zu folgen.