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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat war schon mit der ursprünglichen Motion einverstanden. Die Änderung des Motionstextes unterstreicht eigentlich nur noch die logische Forderung, dass kein Rechteerwerb durch die SRG erfolgen soll, wenn die Rechte unverhältnismässig teuer sind oder keine Interessenten für eine Drittausstrahlung vorhanden sind. Sie ist somit Ausdruck eines [PAGE 928] gutfunktionierenden, bereits heute bestehenden und durch die SRG geübten Modells. Der Bundesrat weist regelmässig darauf hin, dass wir daran interessiert sind, im Medienbereich die föderalistische und mehrsprachige Struktur unseres Landes zu unterstützen. Wir wissen alle: Gerade im Printbereich wandern viele Werbegelder auf Plattformen, ins Internet und - heute sind dies über 42 Prozent - ins Ausland ab. Insofern machen Kooperationen zwischen SRG und Privaten Sinn. Das entspricht der Praxis, wie sie die SRG bereits unterhält.

Seit Anfang Oktober gibt es, vielleicht haben Sie es inzwischen auch gesehen, nicht nur Shared Content, sondern sogar Free Shared Content der SRG. Sie bietet privaten Medienhäusern gratis und einfach Videos im Bereich News - dieser ist es ja, der wichtig ist - zur Verwendung auf den eigenen Internet- und Social-Media-Plattformen an, ganz wie der Bundesrat das im Service-public-Bericht gefordert hat. Die Medienhäuser können die Videos gratis und frei übernehmen. Sie müssen natürlich, das ist wichtig, die Nutzungsbedingungen beachten. Das Urheberrecht derjenigen, die die Leistung dieser Videos erbracht haben, muss beachtet werden. Diese Personen haben ihre Immaterialgüterrechte. Danach aber können die Videos frei kommerzialisiert werden. Das hilft sicher den kleineren Verlagen, den kleineren privaten Unternehmen.

Insofern ist es die Absicht der Motion und auch des Bundesrates, dass das, was heute Praxis ist, noch im Gesetz verankert wird, auch im Gesetz über elektronische Medien, das wir im nächsten Sommer in die Vernehmlassung schicken werden. Der Bundesrat beantragt deshalb ebenfalls die Annahme der abgeänderten Motion.