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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-12-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Die Motion Nantermod fand in der Kommission keine Unterstützung. Auch hier ist bisher kein Wort zugunsten dieser Motion gefallen. Deshalb hätte ich allein deswegen das Wort jetzt nicht ergriffen. Es ist klar, dass eine Annahme dieser Motion das erfolgreiche System des öffentlichen Fernverkehrs in der Schweiz infrage stellen würde, weil man das System vollkommen wechseln würde, wie es der Kommissionssprecher richtig ausgeführt hat. Man würde damit auch das Erfolgsmodell des schweizerischen Fernverkehrs gefährden. Das alles war in der Kommission weitestgehend unbestritten, und es ist wichtig, dass dieses Signal jetzt vom Ständerat kommt, nachdem im Nationalrat eine anderslautende Mehrheit knapp obsiegt hat.

Nun ist es aber so, wie meine Vorredner gesagt haben, dass unabhängig von der Motion Nantermod, die das System insgesamt auf den Kopf stellen will, eine Entwicklung bei den Konzessionsgesuchen von Busunternehmen, die im nationalen Fernverkehr Fernbusse betreiben wollen, im Gang ist. Das ist etwas vollkommen Neues, was es in der Schweiz bisher nicht gab. Da stellen sich doch grössere Fragen. Wir haben inzwischen - er ist neu - einen Bericht des Bundesrates zum Fernverkehr erhalten. Es gibt verschiedene positive [PAGE 930] Punkte darin, aber er lässt erkennen, dass die gegenwärtige Praxis die sein soll, dass solche Busfernverkehrsangebote nun doch konzessioniert werden können sollen. Domo Reisen hat ein Angebot, und ein solches Gesuch steht zur Diskussion. Neu konnten wir am Wochenende in der Zeitung lesen, dass offenbar ein zweites Angebot von Eurobus da ist. Diese Unternehmung will genau dasselbe.

Nun muss man vom Verkehrspolitischen aus betrachtet sagen, dass dort, wo es kein öffentliches Verkehrsangebot gibt, niemand etwas dagegen einzuwenden hat. Das Problem entsteht dort, wo es bereits ein öffentliches Verkehrsangebot gibt; auf der Schiene oder auch mit dem Postautoverkehr; aber vor allem auf der Schiene ist es mit Folgen verbunden, insbesondere auch im Fernverkehr. Der schweizerische Fernverkehr muss eigenwirtschaftlich betrieben werden. Die Erfolgsgeschichte des Fernverkehrs war eine der Integration. Die Schaffung der Schweizerischen Bundesbahnen war ja die Konsequenz der Misserfolge des wilden Wettbewerbs, der der Schaffung voranging. Dies war ein Erfolgsmodell und ist bis heute ein Erfolgsmodell. Wir haben rentable Linien im Fernverkehr, und es gibt weniger rentable Linien im Fernverkehr. Der Mix macht es aus, dass dieses Erfolgsmodell des öffentlichen Verkehrs funktioniert, in das wir ja mit Fabi und mit den Ausbauschritten auch massiv investieren. Da werden wir demnächst den nächsten Ausbauschritt mit enormen Investitionen, die im Interesse eines funktionierenden öffentlichen Verkehrsangebots in der Schweiz getätigt werden, behandeln.

Bei dieser Ausgangslage ist es nun doch fragwürdig, wenn auf den Linien, auf denen es ein öffentliches Verkehrsangebot gibt, Konkurrenz geschaffen und zugelassen wird, denn das konkurrenziert die entsprechenden Angebote, die im öffentlichen Verkehr schon da sind. Das hat entsprechende Einnahmenausfälle zur Folge. In den Ländern, die solche Fernbusse kennen, hat man feststellen können, dass es zwar sowohl ein zusätzliches Angebot als auch eine zusätzliche Nachfrage gibt, aber ein Teil der Nachfrage durch Leute generiert wird, die vom bisherigen Angebot abspringen, insbesondere auch mit Blick auf die tieferen Preise. Das ist beispielsweise für die SBB auf den Hauptstrecken ein Problem.

Nun ist es ja so, dass wir hier im Ständerat sind. Der Ständerat ist die Kammer der Kantone, und zum Konzessionsgesuch von Domo Reisen gab es eine Vernehmlassung bei den Kantonen. Soweit ich die Ausgangslage überblicke, haben die Ostschweizer Kantone zu diesen Fernverkehrs-Konzessionsgesuchen kritisch Stellung genommen, wo diese das öffentliche Angebot konkurrenzieren. Das gilt beispielsweise für die Strecke St. Gallen-Zürich und nachher weiter nach Westen, es gilt aber auch für die Strecke Chur-Zürich. Dort, wo wir mit den SBB ein attraktives Angebot auf der Schiene haben, ist es also fragwürdig, zusätzlich Konkurrenz mit Fernbussen zu schaffen - das insbesondere auch deshalb, weil die Konkurrenzbedingungen eben nicht dieselben sind. Die Fernbusunternehmen zahlen im Gegensatz zur Bahn keine Trassenpreise. Die Arbeitsbedingungen auf der Strasse sind bekanntlich weit schlechter als jene auf der Schiene und beim öffentlichen Verkehr. Es ist halt so, dass in allen möglichen Bereichen, auch wenn man die langfristig zu tätigenden Investitionen im Auge hat, die Bedingungen für die Fernbusunternehmen und für die öffentlichen Verkehrsunternehmen nicht dieselben sind. Unter diesen Gesichtspunkten ist es sehr fragwürdig, diese Konkurrenzierung zuzulassen.

Rechtlich gesehen stellt sich das Bundesamt für Verkehr bzw. der Bundesrat in diesem Bericht auf den Standpunkt, dass das im Rahmen des heutigen Gesetzes zugelassen werden könne - nicht zugelassen werden "muss", aber zugelassen werden "kann" - und dass das heutige Gesetz so ausgereizt werde. Fest steht, dass man, als das heutige Gesetz erlassen wurde, nicht daran gedacht hatte. Niemand hatte, als das heutige Gesetz geschaffen wurde, eine solche Fernbuskonkurrenz im Auge. In dieser Situation muss man feststellen, dass es richtig wäre - politisch richtig wäre, nicht nur rechtlich richtig wäre -, zunächst den Entscheid des Gesetzgebers zu suchen, also einen politischen Entscheid herbeizuführen. Denn eine Entscheidung von dieser Tragweite ist auf der Stufe des Gesetzes zu treffen, nicht nur auf der Stufe der Verwaltungspraxis.

Ich möchte hier nur daran erinnern, dass es in anderen Fällen, gerade im Departement der Frau Bundespräsidentin, so gehandhabt wird. Ich nenne als ein Beispiel aus unserer Kommission, der KVF, die vergleichbar vielleicht doch unbedeutendere Frage der Frequenzen für den Mobilfunk. Dafür wird ein Gesetzesentscheid gesucht, richtigerweise. Ich kritisiere nicht, dass das gemacht wird, obwohl am Schluss doch die Verordnung geändert würde.

Wir haben es gerade heute, zwei Geschäfte vorher, in der Diskussion über die selbstfahrenden Fahrzeuge gehört: Richtigerweise und entgegen den Ausführungen des Kommissionssprechers ist festgehalten worden, dass die Einführung solcher neuen Mittel, also selbstfahrender Fahrzeuge, den Entscheid des Gesetzgebers braucht. Ich meine, was für diese Fälle gilt, muss auch für die Fernbuskonkurrenz gelten, mindestens bezogen auf Konstellationen, bei denen heute ein funktionierendes öffentliches Verkehrsangebot besteht. Das sind vor allem die Hauptlinien, von denen am Schluss doch gesagt werden muss, dass dieses Erfolgsmodell, namentlich der schweizerische Schienenverkehr, gefährdet würde, wenn man unter der Hand neue Bedingungen schaffen würde.