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Engler Stefan · Ständerat · 2017-12-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn. Früher oder später werden wir uns auch mit der Frage zu befassen haben, inwieweit die Fernbusunternehmungen das Kerngeschäft unserer Bahn konkurrenzieren. Es wurde gesagt, dass der Schienenfernverkehr einen integralen Bestandteil des Service public darstellt, indem er nämlich auch der Querfinanzierung wenig rentabler Linien dient.

Jetzt lese ich in der Sonntagspresse, dass eine Gesuchstellerin für solche Fernbusreisen viermal pro Tag zu den interessanten Zeiten Fahrten von Zürich nach Davos anbieten möchte. Das andere Unternehmen, das ebenfalls ein Gesuch gestellt hat, bietet Fahrten von Chur über Zürich ins Wallis an. Damit werden nicht nur die SBB auf der Strecke Zürich-Chur konkurrenziert, sondern auch die Rhätische Bahn, vor allem durch das Gesuch, bei dem Davos angefahren werden soll.

Sie sagen in der Antwort auf den Vorstoss Nantermod zu Recht, dass das unter gewissen Voraussetzungen heute schon möglich ist. Die entsprechende Verordnung, die Verordnung über die Personenbeförderung, hält allerdings zwei Voraussetzungen fest, damit eine Konzession erteilt werden darf. Die eine liegt darin, dass ein vom Bund konzessioniertes Verkehrsangebot im Fernverkehr in seinem Bestand nicht gefährdet sein darf. Die zweite Voraussetzung - die interessiert mich - besteht darin, dass bestehende und von der öffentlichen Hand durch Betriebs- und Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote im regionalen Personenverkehr nicht wesentlich konkurrenziert werden dürfen. Es wird sehr entscheidend sein, wie die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "wesentliche Konkurrenzierung" vorgenommen wird. Ich erwarte, dass die betroffenen Kantone, aber auch die davon betroffenen Verkehrsunternehmungen angehört werden, bevor Konzessionen erteilt werden.

Die Auslegung des Begriffs "wesentliche Konkurrenzierung" ist vorgängig zu klären, auch bezüglich der Auswirkungen auf das Gesamtangebot und die Grundversorgung. Ich gehe nämlich heute davon aus, dass die SBB auf der Strecke Zürich-Chur Ertragseinbussen haben werden, würde dieser Konzession so zugestimmt, dass ein Busunternehmen viermal am Tag von Zürich nach Davos fahren dürfte. Entsprechend wird man sich dort Überlegungen machen müssen, ob man nicht das Angebot zwischen Zürich und Chur ausdünnen müsste, bevor sich dann auch noch die Frage stellt, welches die Auswirkungen auf den Strecken zwischen Landquart und Davos bzw. Chur und Davos sind. Wenn nämlich die Erträge fehlen, wird man sich auch überlegen müssen, ob wir uns etwa einen Halbstundentakt auf der Strecke Chur-Davos in Zukunft überhaupt noch leisten können.

Die Frage, ob eine Konkurrenzierung vorliegt, muss auch dahingehend beurteilt und abgewogen werden, inwieweit man bereit ist, damit Volksvermögen zu vernichten. Es geht in dem [PAGE 931] Sinne um Volksvermögen, als sowohl für die Investitionen als auch für den Betrieb öffentliche Gelder investiert werden. Entsprechend verlangt man zu Recht von den Unternehmungen, dass sie diese Investitionen durch ein kluges Angebot auch nützen, um möglichst viele Erträge selber erwirtschaften zu können.

Als Letztes stellt sich auch die Frage, wer die Infrastruktur mitfinanziert. Ich spreche die Passagiere an, die über die Trassenpreise natürlich auch ihren Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur der Eisenbahn leisten. Hier droht schon die Gefahr, dass im Wettbewerb um Passagiere mit ungleich langen Spiessen gekämpft wird.

Ich bin Ihnen, Frau Bundespräsidentin, vor allem dankbar, wenn Sie Kantone und betroffene Verkehrsunternehmungen mit einbeziehen, bevor solche Konzessionen erteilt werden.