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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-12-11

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Wir haben uns hier mit einer Motion zu befassen, die vom Nationalrat mit 137 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung - also deutlich - angenommen wurde. Nach der Annahme hat der Motionär aber selber festgestellt, dass die Formulierung dieses parlamentarischen Vorstosses wohl doch etwas zu apodiktisch und kategorisch ausgefallen ist. Nach Rücksprache mit dem Bafu hat er daher im Hinblick auf die Beratung in der UREK-SR einen etwas adaptierten Vorschlag unterbreitet.

Worum geht es konkret? Es besteht eine Diskrepanz zwischen der raumplanerisch geforderten Siedlungsentwicklung bzw. Siedlungsverdichtung nach innen einerseits und dem Schutz der Bevölkerung vor exzessiven Lärmbelastungen andererseits. Dieses Dilemma ist seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2015 noch akzentuiert worden, denn bis dahin war die Möglichkeit gegeben, in pragmatischer Art und Weise die Lärmbelastung beim am wenigsten lärmbelasteten Fenster zu messen. Doch diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis wurde vom Bundesgericht für unzulässig erklärt. Mit seiner Motion wollte nun Nationalrat Beat Flach dieses Bundesgerichtsurteil grundsätzlich korrigieren, indem er forderte, der Bundesrat möge durch Änderung des diesbezüglichen Gesetzes und der Verordnung bewirken, dass in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung weiterhin möglich ist und, wo gegeben, die breitanerkannte Lüftungsfensterpraxis Anwendung finden kann.

Ihre Kommission beantragt nun, den Motionstext wie folgt zu ändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetz und Verordnung so anzupassen, dass in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen möglich wird und dabei dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm angemessen Rechnung getragen wird." Der Handlungsspielraum des Bundesrates wird damit also ausgeweitet. Er kann eine angemessene Interessenabwägung vornehmen. Der Begriff "Lüftungsfensterpraxis" wurde aus dem Motionstext entfernt.

Welches sind die Argumente der Kommission, die Ihnen den Antrag mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Zustimmung unterbreitet? Ich will Ihnen hier die drei wichtigsten Erwägungen ganz kurz in Erinnerung rufen:

1. Es besteht Handlungsbedarf. Die Kommission hebt hervor, dass es sich hier um ein sehr wichtiges Anliegen handelt. Die raumplanerische Forderung nach einer nachhaltigen Siedlungsverdichtung nach innen, auch in lärmbelasteten Gebieten, ist sehr sinnvoll. Gleichzeitig muss aber auch vermieden werden, dass der Lärm gesundheitsschädigende Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen hat.

2. Eine pragmatische Stossrichtung wurde bereits skizziert. In einem Positionspapier vom November 2015 und auf der Grundlage des bundesrätlichen Berichtes zum Postulat Barazzone 15.3840 haben die zuständigen Beratungsorgane des Bundes festgehalten, dass in Zukunft ein differenziertes Schutzkonzept für Verdichtungsgebiete in Betracht gezogen werden sollte. Es sei auch denkbar, die gesetzlichen Vorschriften über die Einhaltung der Lärmwerte bei offenen Fenstern zu überprüfen. Gleichzeitig sei die Schaffung von Ruhegebieten als Ausgleich zur lärmigen Umwelt wichtig. Wir gehen aber auch davon aus, dass der Bundesrat neuen Situationen in Zukunft besser Rechnung trägt. Beispielsweise können Minergiebauten, bei denen die Fenster wegen der kontrollierten Lüftung nicht mehr geöffnet werden, bei der Lärmmessung nicht gleich behandelt werden wie konventionelle Bauten. Die heutige Rechtslage, die ihre Wurzeln in den Achtzigerjahren hat, berücksichtigt diese heutigen Wohnformen mit schallisolierten Fenstern nur ungenügend.

3. Der Handlungsspielraum wird festgeschrieben. Die Kommission trägt dem nötigen Handlungsspielraum mit einer allgemeinen Formulierung Rechnung, welche die Lüftungsfensterpraxis nicht mehr explizit erwähnt. Der Bundesrat und die umsetzenden Behörden können daher im Einzelfall die beiden gegensätzlichen Ziele der Verdichtung und des Lärmschutzes besser aufeinander abstimmen. Mit dem abgeänderten Motionstext soll der Bundesrat darin bestärkt werden, den nationalen Massnahmenplan über die Verringerung der Lärmbelastung so umzusetzen, dass eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen zur Verdichtung in lärmbelasteten Gebieten ermöglicht wird, ohne dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruheräumen missachtet wird.

Zusammengefasst schlägt Ihnen die UREK-SR einstimmig vor, die leicht angepasste Motion anzunehmen. Die Reformulierung wurde übrigens mit Unterstützung des Bafu vorgenommen. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Umsetzung und Konkretisierung der Massnahmen rasch erfolgen. Nur so kann ohne grossen Verzug Rechtssicherheit geschaffen werden.