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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-14

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Herr Bundespräsident Ogi hat in den vergangenen Monaten immer wieder betont, bei der Revision des Militärgesetzes gehe es um eine Neuauflage der Blauhelmvorlage. Die Einsatzmöglichkeiten waren damals ganz eindeutig auf friedenserhaltende Operationen beschränkt. Mehr noch: Herr Bundespräsident Ogi hat auch wiederholt gesagt, die Schweiz wolle sich mit der aktuellen Revision des Militärgesetzes ausschliesslich auf friedenserhaltende Einsätze beschränken. Daher, denke ich, müsste es eigentlich für Sie alle - ja sogar für Herrn Bundespräsident Ogi - eine Selbstverständlichkeit sein, diesem Grundsatz, den ich in meinem Antrag formuliert habe, zuzustimmen. Ich verlange nämlich, dass sich die Schweiz bewaffnet ausschliesslich an friedenserhaltenden Operationen beteiligt.

Die Realität ist aber leider eine andere. Das VBS und die bürgerlichen Parteien haben eine ganze Reihe von verbalen Nebelpetarden gezündet. Sie sprechen jetzt von "friedensfördernd", "keine Kampfaufträge", "friedenssichernd". Diese Begriffe sind schlicht nicht definiert. "Friedenserhaltung" und "Friedenserzwingung" sind als Begriffe in der UN-Charta völkerrechtlich definiert. Ich denke, das sollten Sie, Herr Wasserfallen, bei Ihrer Argumentation auch berücksichtigen. In Bezug auf diese zwei Begriffe müssen die Einsatzmöglichkeiten der Schweiz klar definiert werden. Diese Begriffe sind uns auch Richtschnur bei der Gesetzesrevision.

Ich möchte namens der grünen Fraktion noch kurz etwas zum Antrag Hess Walter sagen. Wir wollen die Einsatzmöglichkeiten auf Friedenserhaltung beschränken. Der Antrag Hess Walter hingegen lässt Einsätze im Rahmen von friedenserzwingenden Mandaten zu. Er sagt nur, dass Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung nicht zulässig seien, das heisst implizit aber, dass die Beteiligung an Friedenserzwingung schon zulässig ist. Diese Einschränkung ist reine Augenwischerei, denn der Begriff "Kampfhandlung" ist wieder nicht definiert. Es macht von uns aus gesehen auch keinen grossen Unterschied, ob man nun Kampfhandlungen nur vorbereitet oder sie am Schluss auch selber ausführt. Mit dem Antrag Hess Walter hätte sich die Schweiz z. B. im Golfkrieg mit Kampfflugzeugen zu Aufklärungszwecken beteiligen können.

Für mich ist klar: Wer meinen Antrag ablehnt und dem Antrag Hess Walter zustimmt, der will, dass sich die Schweiz an Friedenserzwingung beteiligen kann. Dazu können wir nie Ja sagen!