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de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-12-11

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-11

Wortprotokoll

Wir suchen alle die verschiedensten Wege, um die Prämienlast der obligatorischen Krankenversicherung einzudämmen. Mein Vorschlag, den ich heute diskutieren möchte, stammt ursprünglich aus einer "Ärzte-Küche", aus einem Kontakt mit einem Hausarzt, den ich hatte. Er hat mir die Idee nähergebracht, einmal zu prüfen, welche Gesetzesbestimmungen anzupassen wären, um den aktuellen Ärztetarif, den sogenannten Tarmed, abzuschaffen und anstelle dieses komplizierten Tarifs eine ärztliche Rechnungsstellung in Form eines einfachen Stundentarifs, wie wir ihn von jeder Handwerker- oder Anwaltsrechnung kennen, zu ermöglichen. Zusätzlich zu diesem Stundentarif dürften in der Arztrechnung nur noch Medikamente, Verbrauchsmaterialien, die Benutzung von Apparaturen usw. erscheinen. Das heutige komplizierte, mehr als 46 000 Positionen umfassende und nur der Bürokratie förderliche Regelwerk des Tarmed könnte so verschwinden.

Der Vorteil eines neuen Systems mit Stundentarif wären auch die Übersichtlichkeit und die Nachvollziehbarkeit der Rechnungen, die Ärzte stellen, sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Versicherer. Der Zeittarif könnte je nach Art der Tätigkeit und je nach Dignität der ärztlichen Leistung differenziert festgelegt werden. Zudem wäre es sehr einfach, schwarze Schafe unter den Ärzten - z. B. solche, die es fertigbringen, an einem Tag 48 Stunden Behandlung zu verrechnen, oder solche, die für jeden Patienten doppelt so lange benötigen wie ihre Kollegen - ausfindig zu machen.

In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat keine generelle Opposition gegen diesen Vorschlag. Er sagt einfach, grundsätzlich wäre es heute nach Artikel 43 Absatz 2 KVG eigentlich bereits möglich, dass die Tarifpartner einen solchen Stundentarif vereinbaren und diesen der zuständigen Behörde, dem BAG, zur Genehmigung einreichen könnten. Es brauche daher gar keine gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Tarifpartner diese Idee auch weiterverfolgen würden.

Nun wissen wir ja, dass sich die Tarifpartner bis jetzt nicht einigen konnten und dass der Bundesrat einschreiten musste. Auch wenn der Bundesrat erwartet, dass sich die Tarifpartner in Wahrnehmung ihrer Tarifautonomie wieder auf einen gemeinsamen Tarif einigen, scheint es mir doch nicht abwegig, auch von Bundesseite einmal in einem Bericht die Möglichkeiten und die Vor-, vielleicht auch die Nachteile eines Stundentarifs in der ärztlichen Abrechnung zu prüfen.[GZ]

Deshalb bitte ich Sie, mein Postulat anzunehmen.