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Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-10

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Weil unsere Präsidentin die Abstimmungen in einem Zug durchführen will, möchte ich noch kurz zum Hauptantrag zu Artikel 49 Absatz 3 des Militärgesetzes etwas sagen.

Wir haben zwei Möglichkeiten: Entweder wir geben dem Bundesrat die Kompetenz, die Dauer der Rekrutenschule festzulegen; dann wird Artikel 10bis Absatz 1 AO, also das, worüber wir jetzt diskutiert haben, gestrichen. Oder die [PAGE 828] Kompetenz bleibt in den Händen der Bundesversammlung, und Artikel 10bis Absatz 1 AO wird im Sinne der Mehrheit festgehalten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, der ersten Variante zuzustimmen: Kompetenz beim Bundesrat und Details hinten in der AO streichen. Wir sind der Überzeugung, dass die Bundesversammlung, wie das heute schon erwähnt worden ist, den Auftrag der Armee strategisch festlegen soll und dass der Bundesrat ihn auszuführen hat und in diesem Zusammenhang auch die Dauer der Ausbildung für die einzelnen Truppengattungen festlegen soll.