Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-12
Wortprotokoll
Zwischen dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen verbleibt jetzt eine letzte inhaltliche Differenz, und zwar betrifft diese die Meldeschwelle. Der Ständerat ist Ihrem Rat entgegengekommen. Er hat in Bezug auf die Meldeschwelle eine Formulierung beschlossen, welche ursprünglich aus Ihrer Kommission stammt und den Begriff des Kindeswohles konkretisiert. Die Mehrheit Ihrer [PAGE 2062] Kommission hat jetzt aber beschlossen, am ursprünglichen Beschluss Ihres Rates festzuhalten. Danach sollen alle Personen erst dann ein Melderecht oder eine Meldepflicht haben, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist.
Nun, ich erinnere nochmals daran: Das Ziel dieser Vorlage ist es, dass Misshandlungen an Kindern früher wahrgenommen werden, früher überhaupt entdeckt werden, dass misshandelte Kinder weniger lange alleingelassen werden und dass mehr Fälle ans Licht kommen, bevor es zu spät ist. Dazu müssen Personen, die mit diesen Kindern beruflich in Kontakt kommen, unzweideutig das Recht haben, bei Verdacht auf eine Gefährdung an die Kindesschutzbehörde zu gelangen.
Die Formulierung, die Ihr Rat gewählt hat und die Ihnen jetzt auch die Kommissionsmehrheit vorschlägt, hat den Nachteil, dass sie eher Unsicherheiten schafft. Wer soll sagen, wann ein Hinweis konkret genug ist? Gerade bei sexuellem Missbrauch, das wissen Sie, wäre diese Unsicherheit besonders gross. Wir müssen aber verhindern, dass nur in den offensichtlichen Fällen genauer hingeschaut wird. Wir möchten, dass auch dort, wo Hinweise bestehen, nicht zuerst noch weiter abgewartet wird, sondern diese Hinweise ernst genommen werden. Wir sind der Meinung, dass die Formulierung, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragt, eher mit mehr Unsicherheiten verbunden ist, während die Formulierung des Ständerates, die ja, wie ich gesagt habe, ursprünglich auch die Mehrheit Ihrer Kommission übernommen hatte, hier einen klaren Vorteil hätte.
Deshalb bitte ich Sie, beim Melderecht, aber auch bei der Meldepflicht die Kommissionsminderheit und den Ständerat zu unterstützen.