Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-12-12
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft steht im Zentrum, dass wir als Bundesversammlung selbst die Erfordernisse des Datenschutzes erfüllen müssen. Dort, wo Daten gesammelt und vor allem auch miteinander verknüpft werden, ist eine Regelung erforderlich. Das mag Sie vielleicht erstaunen, weil solche Analysen zum Beispiel von den Medien dauernd gemacht werden. Ich gehe nicht davon aus, dass all die Datensammlungen, mit denen Medien beispielsweise Statistiken über unser Abstimmungsverhalten erstellen, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten korrekt angemeldet sind. Dennoch: Wir selbst sind natürlich gehalten, uns an die Regeln des Datenschutzes zu halten. Die Vorlage will nichts anderes, als die Rechtsgrundlage für die Sammlung und Auswertung dieser Daten zu schaffen.
Worum geht es? Es geht um Daten, bei denen wir eigentlich automatisch davon ausgehen, dass sie bereits öffentlich sind, nämlich zum Beispiel um unser Abstimmungsverhalten oder um die Geschäfte, die wir hier im Rat behandeln. Dennoch, das Datenschutzgesetz sieht vor, dass es eine Rechtsgrundlage braucht, wenn man Daten bearbeitet und verknüpft, die besonders schützenswerte Aspekte betreffen, und politische Haltungen sind natürlich besonders schützenswerte Aspekte. Diese Rechtsgrundlage schaffen Sie, wenn Sie im Sinne des Büros der Vorlage zustimmen.
Sie können dem Bericht des Büros auch entnehmen, dass es hier darum geht, auch uns selbst in unserer Arbeit als Parlamentarierinnen und Parlamentarier besser zu unterstützen. Beispielsweise befindet sich ein System in Entwicklung, das das automatisierte inhaltliche Monitoring bestimmter Sachbereiche erleichtern sollte. Das heisst, wenn Sie, entweder direkt oder mit Unterstützung der Parlamentsbibliothek, künftig zum Beispiel Informationen zu einem Gesetzesprojekt - seien dies Medieninformationen, Informationen aus der Bundesverwaltung oder wissenschaftliche Studien - an einem Ort sammeln wollen, dann wird dieses System, "Soprano" genannt, hier Erleichterung schaffen.
Damit wir aber auch - und das ist wichtig - in Zukunft für die Entwicklung im digitalen Bereich gerüstet sind und nicht jedes Mal eine Gesetzesanpassung machen müssen, soll diese Vorlage auch die Grundlage dafür legen, dass weitere Bearbeitungen möglich sind. Allerdings müssen diese dann im Einzelfall wieder von der Koordinationskonferenz beschlossen und von den Büros abgenickt werden. Es ist nicht einfach eine Öffnung für beliebige Datensammlungen und beliebige Auswertungen, sondern es ist eine Gesetzesgrundlage allgemeiner Art, die dann in der Verordnung spezifiziert wird, [PAGE 2063] worauf im Einzelfall eine Bearbeitung durch die Organe des Parlamentes, die ich erwähnt habe, abgenickt oder aber eben auch nicht bewilligt werden kann.
Ich komme nur ganz kurz noch zu den Differenzen respektive den Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Büros des Nationalrates. Ich nehme einfach noch kurz auf jene Punkte Bezug, zu denen der Bundesrat Stellung genommen hat und wir entsprechend auch unsere Zustimmung gegeben haben. Sie finden auf Seite 2 der deutschen Fahne Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe cbis. Hier wird gemäss Stellungnahme des Bundesrates der Terminus der Persönlichkeitsprofile gestrichen. Es geht hier nicht darum, irgendwie den Kreis einzuschränken, sondern es geht letztlich um eine Vorwegnahme der im Moment sich in Beratung befindenden Revision des Datenschutzgesetzes. Das neue Datenschutzgesetz, das im Moment in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in der Erstberatung ist, kennt den Begriff der Persönlichkeitsprofile nicht mehr. Entsprechend versuchen wir zukunftsorientiert, diesen hier nicht zu legiferieren, um Artikel 64 Absatz 2 später dann nicht wieder anpassen zu müssen.
Bei Vorlage 2, der Parlamentsverwaltungsverordnung, handelt es sich um eine aus meiner Sicht wertvolle Ergänzung. Der Bundesrat hat angeregt, dass es unter Respektierung des Amtsgeheimnisses und unter Respektierung des Datenschutzes grundsätzlich möglich sein müsste, dass einerseits das Parlament auf Datenbanken der Bundesverwaltung und andererseits auch die Bundesverwaltung auf unser Geschäftsverwaltungssystem zugreifen kann. Stellen Sie sich ganz simpel vor: Wenn heute in unserer Geschäftsverwaltung bei einem Geschäft ein bestimmter Status festgehalten ist, dann ist es aufgrund der heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht erlaubt, dass automatisch irgendwo in der Verwaltung oder in der Geschäftsverwaltung des Bundesrates z. B. ein rotes oder grünes Lichtlein aufleuchtet.
Ein ganz konkretes Beispiel: Persönliche Vorstösse verfallen nach zwei Jahren, wenn sie nicht behandelt sind. Sie müssen heute, wenn man sich gesetzeskonform verhält, händisch oder durch eine eigene Regel aus der Liste der Vorstösse, die die Verwaltung hat, herausgenommen werden, weil kein direkter Austausch dieser Information erfolgen darf. Solche Arten von Informationen sollen künftig auch direkt zwischen den Systemen des Parlamentes und den Systemen der Verwaltung ausgetauscht werden können, wobei die jeweiligen Institutionen das Recht behalten zu entscheiden, welche Daten sie freigeben und welche nicht. Zudem bleiben sie natürlich an die Grundregeln des Datenschutzes gebunden.