Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-12
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-12
Wortprotokoll
Ich bin mit allen Rednern einverstanden, die für Einfachheit plädieren. Unsere Steuererklärung wird tatsächlich von Jahr zu Jahr komplizierter, dies unter anderem deshalb, weil immer versucht wird, neue politische Anliegen über die Steuern zu lösen. Hier haben wir eine andere Ausgangslage. Die Fabi-Vorlage beschränkt den Fahrkostenabzug auf 3000 Franken. Ich habe den Abstimmungskampf nicht so nah erlebt und nicht gehört, ob man diese Fahrkostenpauschale mit dem Geschäftsauto je diskutiert hat. Aber es war auch nicht bestritten, dass die 3000 Franken grundsätzlich für alle gelten.
Wir unternehmen hier den Versuch, eine Volksinitiative, den Volkswillen umzusetzen. Bei anderen Initiativen wird dem Bundesrat vorgeworfen, er mache das nicht. Wir versuchen hier, die Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken umzusetzen. Das ist zugegebenermassen recht kompliziert. Nun haben wir aber versucht, Ihre Einwände zu berücksichtigen, und wir haben Pauschalen geschaffen für Aussendienstmitarbeitende usw., sodass nicht im täglichen Verkehr wieder rekapituliert werden muss, wo man war und was man gemacht hat. Mit den Fahrkostenpauschalen haben wir eine Vereinfachung erzielt.
Die Kommissionsmotion geht einfach noch einen Schritt weiter. Wenn wir sie umsetzen, schaffen wir eine relativ grosse Unschärfe im Vergleich zur Volksinitiative. Wir wissen aus der Erfahrung, dass solche Unschärfen nicht von der Steuerverwaltung, aber von betroffenen Bürgern dann vor Gericht getragen werden, weil man es ganz genau wissen will. Wir schaffen hier eine Ungleichheit, wie auch immer wir diese Grenze ziehen. Mit der Kommissionsmotion können wir also die Volksinitiative nicht mehr genau umsetzen. Das ist in Kauf zu nehmen, wenn Sie sie annehmen. Ich bin nicht sicher, ob wir eine Lösung finden, die dann eine Mehrheit findet, wenn Sie diese Motion annehmen.
Aus Sicht des Bundesrates sagen wir: Beide Motionen widersprechen dem in der Volksabstimmung zum Ausdruck gebrachten Volkswillen. Wenn es Ihr politischer Wille ist, hier eine andere Lösung zu suchen und die entstehenden Unschärfen auszuloten, dann werden wir das selbstverständlich machen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass das eigentlich nicht mehr dem Volkswillen entspricht. Aber Sie haben schon Recht: Wenn wir es wirklich umsetzen müssen, dann ist das sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber eine administrative Übung. Das hat man wahrscheinlich mit der Volksinitiative nicht so beabsichtigt, und so könnte man schon argumentieren, es wäre eine Lösung dazwischen zu finden. Dafür habe ich Verständnis.
Wenn Sie die Motion annehmen - das ist ja absehbar -, dann werden wir versuchen, eine Lösung in diesem Bereich zu finden. Aber sie widerspricht dann dem Willen des Volkes mindestens in Teilen, und sie ist damit auch anfällig für gerichtliche Urteile. Das heisst, es wird jetzt eine Praxis etabliert; diese entsteht, weil wir ein Gesetz haben, das vollzogen werden muss. Bis wir eine Gesetzesänderung haben, geht das zwei oder drei Jahre. Inzwischen hat sich diese Praxis etabliert, und dann müssen wir das Ganze wieder ändern. Kommt dazu, dass auch die Kantone in diesen Bereichen andere Lösungen getroffen haben. Rund die Hälfte der Kantone hat eine andere Lösung als diese 3000 Franken des Bundes. Eine Mehrheit der Kantone, die eine andere Lösung haben, hat 6000 Franken. Es geht auf 8000 Franken, es ist unbegrenzt, es geht auf 3860 Franken - alle möglichen Lösungen haben sich hier im föderalistischen System eingenistet. Aus dieser Sicht weiss ich nicht, ob es dann wirklich zu einer Vereinfachung führt, wenn wir eine Vereinfachung vorschlagen. Denn die Praxis etabliert sich. Aber Sie haben hier politisch zu entscheiden.
Aus Sicht des Bundesrates wären die Motionen abzulehnen, weil wir der Meinung sind, dass wir den Entscheid der Volksinitiative umsetzen. Wenn Sie anders entscheiden, dann ist uns der Auftrag auch klar, dann müssen wir etwas Einfacheres machen. Aber dann hat das eine relativ grosse Unschärfe und eine Abweichung vom Volksentscheid zur Folge.
[VS]