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Ettlin Erich · Ständerat · 2017-12-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Ich werde auch zuerst zur Kommissionsmotion etwas sagen. Das betrifft in vielen Punkten auch meine von der Kommission leicht angepasste Motion.

Den Ausführungen von Herrn Wicki ist nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte einfach sagen: Der Grundtenor meiner Motion war, die administrative Belastung zu senken. Klar ist, dass die administrative Belastung mit der Geschäftsfahrzeugregelung, wie sie vorgesehen ist und wie sie seit 1. Januar 2016 gilt, steigt. Man muss immer wieder betonen, dass dies das Gegenteil ist von all unseren Beteuerungen, dass wir die administrative Belastung abbauen möchten.

Kollege Wicki hat es gesagt: Geschäftsfahrzeuginhaber mussten früher nie den Arbeitsweg messen und deklarieren, weil es einfach abgegolten war. Es war gar kein Problem. Sie mussten auch keine Ergänzungen auf dem Lohnausweis für Aussendienstanteile anbringen. Es war keine Übertragung in die Steuererklärung notwendig. Und, nicht zu unterschätzen, das gilt auch für die Steuerverwaltung. Ich bin mit Steuerverwaltungen im Gespräch. Diese Lösung, wie wir sie jetzt haben, ist für die veranlagenden Steuerverwaltungen der Kantone - es sind die Kantone, die veranlagen - ein Problem, wenn sie ehrlich sind. Sie sind teilweise ehrlich und sagen es auch, dass sie ein Problem haben, weil sie nun neu den Arbeitsweg überprüfen müssen. Das war vorher bei den Geschäftsfahrzeuginhabern kein Thema mehr.

Wir reden hier nicht von wenig. Es geht vor allem auch um Monteure, die ihr Material im Kombi haben, und sie gehen mit diesem Kombi auf die Baustelle usw. Es gibt viele Leute, die davon betroffen sind. Hier muss man die Menge betonen - es sind einfache Arbeiterinnen und Arbeiter, nicht einfach die Bonzen mit ihren Mercedes-Fahrzeugen, die diesen Vorteil hätten, wenn es denn ein Vorteil ist. Die Menge sind die einfachen Monteure, die auf die Baustelle gehen, oder Aussendienstverkäufer, die das Sortiment im Kombi haben.

Man muss den Arbeitsweg neu deklarieren, man muss den Nachweis des Aussendienstanteils erbringen, Kollege Wicki hat dies gesagt. Stellen Sie sich das vor! Man muss im Kalender nachschauen - war ich am 12. Februar 2017 zuerst beim Kunden oder zuerst im Büro? Man muss das irgendwie erfassen. Das endet beim Fahrtenbuch. Diese Lösung wollte ich einfach nicht, die wollen wir alle nicht für die Leute, die für ihre Arbeit sonst schon genug ausfüllen müssen.

Dann haben wir diesen Aussendienstanteil, der halben Tagen, ganzen Tagen entspricht. Am Schluss steht auf dem Lohnausweis ein Prozentsatz. Es heisst dann "Aussendienstanteil 2017: 54,3 Prozent" oder was weiss ich; es steht irgendetwas. Dieser Prozentsatz ist auf dem Lohnausweis, und der Lohnausweis ist ein Dokument. Wenn der [PAGE 954] Lohnausweis falsch ist, begeht man Steuerbetrug. Das ist Steuerbetrug, das müssen Sie sehen. Einfache Leute reichen dann den Lohnausweis mit der Steuererklärung ein. Man sagt dann: "Das ist ein falscher Lohnausweis, du kommst jetzt wegen Steuerbetrugs dran." Da sagt mir die Verwaltung: "Nein, das machen wir nicht." Ja, das macht sie bis jetzt nicht. Aber Fakt ist, dass der Tatbestand erfüllt wäre.

Die Personaldienste der Unternehmungen sind gar nicht glücklich über diese Lösung. Sie sagen, dass sie Lohnausweise ausfüllen müssen und sich fragen: "Woher nehmen wir die Prozentzahl, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt?" Man muss also die Mitarbeiter fragen, und die sagen dann, dass es etwa so oder so viel ist. Es ist alles nicht genau, es ist alles auf schiefer Ebene. Das ist ja eigentlich ein unglücklicher Fall.

Die Steuerverwaltungen sagen auch, dass die Erfahrungen der letzten Monate und, man muss schon sagen, Jahre die sind, dass viele dieser Leute, dieser Monteure, den Betrag nicht korrekt oder gar nicht in die Steuererklärung übertragen haben. Sie haben also auf dem Lohnausweis irgendeinen Prozentsatz, sie haben einen Arbeitsweg und müssen den Prozentsatz jetzt in die Steuererklärung übertragen. Sie machen das nicht. Dann ist das Steuerhinterziehung - das ist Steuerhinterziehung! Aber die Steuerverwaltungen nehmen diese Leute nicht dran. Sie sagen: "Ja, wir können die doch jetzt nicht wegen Steuerhinterziehung drannehmen." Aber das ist falsch. Ich bin froh, dass sie sie nicht wegen Steuerhinterziehung drannehmen. Aber irgendwann kommt das. Es gibt hier einfach einen Zusatzaufwand, den wir doch diesen Leuten nicht aufbrummen sollten.

Jetzt liegt die Kommissionsmotion vor, die eine massvolle Erhöhung des 9,6-Prozent-Anteils vorsieht. Das ist die zweitbeste Lösung. Immerhin, es ist ein Weg zur Lösung. Aber es ist natürlich eine Verschlechterung gegenüber heute, wo 9,6 Prozent die Basis sind für alles. Die 9,6 Prozent bedeuten also, wenn wir mal Zahlenbeispiele haben, Folgendes: Bei einem Preis eines Fahrzeugs von 40 000 Franken macht die Aufrechnung pro Jahr 3840 Franken aus. Bei einem typischen Monteurauto hat der Monteur also eine Aufrechnung von 3840 Franken für die Privatnutzung dieses Fahrzeuges. Und da sagt man ihm, in diesen 3840 Franken sei der Arbeitsweg nicht drin.

In den 9,6 Prozent sind nur die privaten Fahrten ohne Arbeitsweg enthalten, das heisst einkaufen am Wochenende, in die Ferien fahren mit diesem Auto usw. Die Begründung für den Arbeitsweg kommt dann später. Man sagt, man könne den Arbeitsweg nicht mit in die 9,6 Prozent hineinnehmen, weil wir dann unterschiedliche Grössen haben: Es gibt Leute mit langen und andere mit kurzen Arbeitswegen. Ja, natürlich ist das so! Eine Pauschale beinhaltet natürlich eine Vereinfachung. Aber wenn man sagt, alles andere sei drin, dann ist es genauso falsch, wenn wir die Pauschale hinterfragen. Da gibt es Mitarbeiter, die mit den 9,6 Prozent dreimal nach Süditalien in die Ferien fahren, und andere, die auch 9,6 Prozent haben, machen in der Freizeit gar nichts mit diesem Auto. Das wäre ja auch nicht gerecht. Aber das ist halt die Lösung der Pauschale, die immer eine Vereinfachung und nicht die Berücksichtigung aller Tatbestände beinhaltet.

Die massvolle Anpassung würde also bei allen zu einer Verschlechterung führen. Immerhin hätte man aber das Problem der Administration gelöst. Deshalb kann ich hier mit halbem Herzen sagen, dass wenigstens dieses Problem gelöst wäre.

Ich sage noch etwas zur Antwort des Bundesrates, der jetzt die Kommissionsmotion ablehnt. Vielleicht müssen Sie sich bei der Antwort des Bundesrates noch vor Augen führen, dass da auf die Wegleitung zum Lohnausweis, Ziffer 15, verwiesen wird: Dort besteht eine Bescheinigungspflicht nach Artikel 127 DBG. Man sieht also schon, dass es jetzt verstärkt Probleme gibt mit diesen Aussendienstanteilen. Im Lohnausweis besteht hier eine Bescheinigungspflicht.

Dann sagt der Bundesrat: Kehrseite des Vorschlags ist, dass die Pauschale weder der individuellen Situation der Steuerpflichtigen noch den unterschiedlichen kantonalen Abzugsgrenzen Rechnung trägt. Das ist natürlich so bei Pauschalen: Die tragen nie der individuellen Situation Rechnung. Es gibt ja Pauschalen für Kinderabzüge. Ich habe selber Kinder. Ich kann Ihnen sagen: Diese Pauschalen entsprechen nicht meinen individuellen Kosten für die Kinder. Es gibt auch Pauschalen für Ehegatten bzw. für Ehegattenabzüge. Ich kann Ihnen sagen und versprechen: Diese Pauschalen entsprechen ganz sicher nicht der individuellen Situation der entsprechenden Ehegatten. Es gibt ja die "Gucci Grace" in Simbabwe, aber die haben vielleicht keine Ehegattenabzüge.

Auch beim Versicherungsabzug entspricht die Pauschale nicht der individuellen Situation. Aber das ist ja bei Pauschalen naturgemäss so: Eine Pauschale vereinfacht. Deshalb sollten wir im Steuerrecht mehr, nicht weniger pauschalieren; das vereinfacht das Steuerrecht.

Es gibt eine Partei, die einmal eine Easy Tax gefordert hat, eine Steuererklärung, die auf dem Bierdeckel Platz haben sollte; das würde nur mit Pauschalen gehen. Alle, welche also eine vereinfachte Steuererklärung wollen, müssten daher Pauschalen grundsätzlich gutheissen.

Dann kommt noch der Hinweis, dass man in einer gemischten Arbeitsgruppe den Fahrkostenabzug besprochen habe und dass die Erhöhung des Privatanteils dort abgelehnt worden sei. Dazu muss man sich die Fakten vor Augen halten. Als man in dieser gemischten Arbeitsgruppe darüber sprach, war es vor allem ein Anliegen der Wirtschaft, dass es nicht auf den Lohnausweis kommt, dass es nicht in eine Pflicht des Arbeitgebers mündet; das war das Ziel. Sie sehen aufgrund der Daten, was passiert ist: Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2016. Auf der Frontseite des Berichtes steht, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung am 15. Juli 2016 eine Mitteilung erlassen hat, wie man es machen soll; doch das gilt schon seit dem 1. Januar 2016, und die Besprechung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Man wusste also noch gar nicht, von was man sprach und was die Steuerverwaltung dann verlangen würde. Man hat also im Nachgang die Situation erklärt. Vorher hatte man sich geeinigt, wie man es machen kann. Dass das auf den Lohnausweis kommen muss und dass eine Bescheinigungspflicht besteht, davon war nicht die Rede. Ich denke deshalb auch hier, dass die Resultate der gemischten Arbeitsgruppe heute anders ausfallen würden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kommissionsmotion ein Kompromiss ist, sie ist die zweitbeste Lösung. Aber immerhin: Sie zeigt auf, wie ein Ausweg aus der Misere gefunden werden könnte. Ich beantrage deshalb, die Motion anzunehmen. Ich überlege, was ich mit meiner Motion machen möchte. Ich bin noch der Überzeugung, dass meine Motion die Problematik am einfachsten lösen würde, indem nämlich die 9,6 Prozent beibehalten würden, der Arbeitsweg enthalten wäre, es keinen Abzug für die Geschäftsfahrzeuginhaber gäbe und somit der Status quo beibehalten würde.[GZ]

Ich bitte Sie, die Motion der Kommission anzunehmen.