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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2017-12-12

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit II (Jauslin). Im betreffenden Artikel geht es um die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen und nebenberuflichen Mandate. Aus dem Register ist nirgends ersichtlich, ob ein Mandat gegen Entschädigung oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Im Sinne der Transparenz sollte das geändert werden. Es stellt sich nur die Frage, wie "ehrenamtlich" zu definieren ist.

Die Minderheit II, die ich hier vertrete, macht das mithilfe des Frankenbetrages. Bis 1000 Franken pro Monat kann das Mandat als ehrenamtlich bezeichnet werden, obschon damit nichts ausgesagt wird über die Zeit, die dafür beansprucht wird. Die Höhe der Entschädigung kann jedoch durchaus einen Einfluss darauf haben, in welchem Umfang man sich für welche Themen und Lobbys einsetzt. Landläufig geht man doch davon aus: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing." Ausserdem herrscht in der Bevölkerung weitherum die Ansicht, dass wir für alle unsere Tätigkeiten reich entlöhnt werden. Das Aufzeigen unserer unbezahlten bzw. spesenentschädigten Tätigkeiten entschärft diese populäre Sichtweise. Der maximale Betrag von 1000 Franken pro Monat - also 12 000 Franken jährlich - entspricht einer anständigen Regelung für ein entsprechend aufwendiges Mandat im Ehrenamt.[GZ]

Ich bitte Sie, die Minderheit II (Jauslin) zu unterstützen.

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