Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-12-12
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Sie haben eine ungewöhnliche Kommissionsmotion vor sich. Die Motion verlangt Folgendes: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Vorlage 'Revision des Steuerstrafrechts', die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung [PAGE 956] gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten."
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Motion zuzustimmen. Worum geht es?
Hintergrund der Motion ist die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", über die wir in diesem Rat schon verschiedentlich debattiert haben. Sie erinnern sich, dass sich bei dieser Volksinitiative beide Räte konstant und deutlich uneins sind: Der Nationalrat hat zweimal die Initiative und einen Gegenentwurf zur Annahme empfohlen, der Ständerat hat ebenfalls zweimal Initiative und Gegenentwurf abgelehnt. Verfahrenstechnisch sind wir in einer Situation, in der das Differenzbereinigungsverfahren weitergehen könnte und am Schluss in einer Einigungskonferenz enden würde, und zwar nach verlängerter Frist gegenüber dem Normalverfahren.
Ihre Kommission hat dann folgende Überlegungen angestellt, um aus dieser verfahrenen Situation herauszukommen: Ausschlaggebend für das Einreichen der Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" war nach nach Auskunft der Initianten, auch bestätigt durch Nationalrat Matter in der Nationalratsdebatte vom 13. September dieses Jahres, die Vorlage des Bundesrates über die Revision des Steuerstrafrechts, über die wir jetzt sprechen. Mit dieser Vorlage beabsichtigte der Bundesrat, das steuerliche Bankgeheimnis in der Schweiz, also innerhalb der Schweiz, parallel zum automatischen Informationsaustausch einzuschränken, indem die Steuerbehörden auch beim Verdacht auf Steuerhinterziehung einen weitgehenden Zugang auf Bank- und Finanzdaten bekommen hätten. Die Volksinitiative wollte als wesentlichstes Ziel diese Reform verhindern.
Die Vernehmlassung, die der Bundesrat durchgeführt hat, führte zu einem relativ vernichtenden Ergebnis. Das Ergebnis der Vernehmlassung ist schlecht ausgefallen. Deshalb hat der Bundesrat am 4. November 2015 beschlossen, die Revision des Steuerstrafrechts zurückzustellen, wie er es ausgedrückt hat. Das heisst so etwas wie sistieren: nicht weiterführen, aber auch nicht darauf verzichten.
Ihre Kommission schlägt nun mit der vorliegenden Motion vor, dass der Bundesrat eben definitiv auf diese Vorlage, wie sie damals in der Vernehmlassung war, verzichtet, mit der Folge, dass den Initianten Hand geboten würde, die Initiative zurückzuziehen. Entsprechende Signale vonseiten des Initiativkomitees gibt es. Es stellte sich auch heraus, dass die Vorlage so, wie sie ursprünglich geplant war, von der Mehrheit der Kommission als unnötig bezeichnet wurde. In dieser Situation wurden im Nationalrat und im Ständerat zwei gleichlautende Motionen eingereicht. Der Nationalrat hat die eine Motion (17.3706) am 7. Dezember 2017 mit 120 zu 64 Stimmen angenommen, und Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, bei der ständerätlichen Motion das Gleiche zu tun.