Noser Ruedi · Ständerat · 2017-12-12
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Ich könnte mir eigentlich sehr gut vorstellen, dass wir beide Motionen annehmen, auch im Bewusstsein, dass es ein Widerspruch ist. Aber ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Verwaltung diesen Widerspruch verdient hat, denn er kam in der Umsetzung dieser ganzen Geschichte zuerst von der Verwaltung. Die ersten Verlautbarungen, die von den Kantonen zu den Arbeitgebern kamen, waren ja noch viel detaillierter. Es wäre ein Bürokratieaufwand von enormstem Ausmasse auf die Arbeitgeber zugekommen.
Was Herr Ettlin sagt, ist richtig, es steht nach wie vor auf dem Lohnausweis. Damit haben wir ein Problem, indem der Lohnausweis ein Dokument ist, bei welchem ein sehr hoher Anspruch auf Ehrlichkeit besteht, und wir als Arbeitgeber würden haften, wenn es falsch wäre. Ich glaube, der Bundesrat müsste sich gut überlegen, hier ein vereinfachtes Verfahren zu machen. Ich möchte an einem einfachen Beispiel zeigen, wieso ich dieser Ansicht bin.
Ursprünglich wollte die Steuerkonferenz den Arbeitgebern ein detailliertes Fahrtenbuch aufs Auge drücken. Das heisst, dass man jeden Tag eine Abrechnung erstellen müsste, und man müsste schlussendlich eine solche Abrechnung auf den Lohnausweis übertragen. Ich nehme an, Herr Bundesrat Ueli Maurer, Sie gehen mit mir einig, dass dies ein Riesenaufwand ist. Aber das verlangt die Steuerverwaltung von uns.
Auf der anderen Seite, Herr Bundesrat, wäre die Wirtschaft bereit, den Konflikt der Dividendenbesteuerung zu lösen, [PAGE 955] indem sie sagt, es müsse rechtsneutral einfach besteuert werden. Das gibt einen Aufwand für die Steuerverwaltung. Dort wird gesagt: Nein, das ist ein viel zu grosser Aufwand für die Steuerverwaltung, den können wir nicht leisten.
Ich muss für die Steuerverwaltung alles individuell abrechnen, da ist kein grosser Aufwand geschuldet. Wenn aber für die andere Seite, für die Steuerverwaltung, Aufwand kommt, dann will man sofort Pauschalen, die natürlich schlussendlich immer etwas Ungerechtes haben. Das ist ja logisch, das geht gar nicht anders. Darum bin ich der Ansicht, dass man auch hier die Grosszügigkeit für eine Pauschale haben müsste.
Ich kann Ihnen als Arbeitgeber noch etwas anderes sagen: Heute sind Geschäftsautos unattraktiv. Wenn ein Arbeitnehmer, der es nicht brauchen würde, ein Geschäftsauto möchte, dann wird er steuerlich einfach gepiesackt. Es ist unattraktiv, das kann man einfach mal klar und deutlich sagen. Wir haben so hohe Abzüge in der ganzen Geschichte, und wenn Sie das im Hochsteuerkanton mit einer hohen Progression haben, ist es schlicht und einfach unattraktiv. Das käme dann noch dazu bei der ganzen Pauschalisierung, dass man das auch berücksichtigt.
Darum wäre ich der Ansicht, wir können beides annehmen. Wir geben es dem Bundesrat in die Hand, damit er dann mit einer einfachen, praktikablen Lösung kommen kann. Ich glaube, wir müssen uns betreffend administrative Auflagen nicht weiter in Richtung deutsches Steuerrecht entwickeln. Ich glaube, hier müssen wir einen Gegenpunkt setzen. Unser Steuerrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es einfach ist, dass es verständlich ist für den Bürger, und das bedingt im Endeffekt diese Pauschalen und nicht individuelle Abrechnungen.
Ich bitte Sie hier einfach, für so etwas Hand zu bieten.