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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-12-12

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Der Berichterstatter und Präsident der Kommission hat es gesagt: In der Kommission ist diese Motion mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet worden. Die zwei Enthaltungen können wohl als knurrende Billigung dieses Vorstosses interpretiert werden. Der Wortlaut bezieht sich ausdrücklich auf die Vorlage, die im Jahr 2013 in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Es geht also eigentlich um eine ganz konkrete Vorlage, auf die nun verzichtet werden soll.

Immerhin geht die ursprüngliche Revisionsvorlage auf eine Motion (10.3493) unseres ehemaligen Ratskollegen Rolf Schweiger zurück. Rolf Schweiger war kein wild gewordener Fiskalist, sondern sah Notwendigkeiten für eine Revision dieses Steuerstrafrechts. Es ging auch darum, die Gafi-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei umsetzen zu können. Zu den Hauptzielen dieser Revisionsvorlage zitiere ich aus der Zusammenfassung des Berichtes des Bundesrates: "Die Vorlage verfolgt deshalb zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen. Damit wird eine rechtsgleiche, effiziente und effektive Aufklärung von Steuerstraftaten sichergestellt und gleichzeitig eine Überbestrafung vermieden." Das waren also die Hauptziele dieser Revision, die der Bundesrat ins Auge gefasst hat.

Der Berichterstatter hat es erwähnt: Es wurde von einer desaströsen Vernehmlassung gesprochen. Ich sehe das nicht ganz so. Immerhin haben 21 Kantone im Rahmen der Vernehmlassung die Revision grundsätzlich unterstützt und befürwortet. Ich würde also sagen, es war eine durchzogene Vernehmlassung. In den Details gab es dann ein paar Nebengeräusche, einverstanden. Aber immerhin ist die Notwendigkeit einer Revision von 21 Kantonen bejaht worden, das ist eine beachtliche Zahl.

Mit Blick auf diese Privatsphäre-Initiative hat man die Sache dann mal auf Eis gelegt. Ich würde die Revision, die im Jahr 2013 aufgegleist worden ist, als "Revision 13" bezeichnen. Die Zahl 13 ist nicht unbedingt ein gutes Omen; der Herr Bundesrat hat das in der Kommission gesagt. In der Zwischenzeit hat sich die Welt weiter verändert. Wahrscheinlich könnte man das Thema auf dieser Basis nicht einfach reaktivieren. Deshalb kann ich damit leben, dass man diese Vorlage jetzt definitiv abschreibt.

Das Thema ist aber weiterhin auf dem Tisch; das will ich hier feierlich zu Protokoll geben. Es ist mitnichten so, dass die Sache endgültig beerdigt ist - ich erwähne das einfach, damit man zu einem späteren Zeitpunkt nicht sagen kann, man habe mit gezinkten Karten gespielt. Das Thema ist für mich weiterhin auf dem Tisch, und zwar erstens die formaltechnische Optimierung, die zumindest Rolf Schweiger auch im Auge gehabt hat. Zweitens geht es aber auch um die Bekämpfung von Steuervergehen. Es ist für mich stossend, wenn ausländische Steuervögte mehr Rechte und bessere Karten haben als inländische Steuervögte. Das finde ich stossend und nicht ganz verständlich. Es ist für mich auch stossend, wenn Versicherungsschelme mit grobem Geschütz bekämpft werden sollen - wir werden am Donnerstag eine entsprechende Vorlage haben -, aber Steuerschelme praktisch unter Artenschutz gestellt werden. Das geht für mich auch nicht auf. Schliesslich ist es für die Steuerehrlichkeit fatal, wenn Steuerunehrlichkeit nicht sehr rigoros bekämpft wird. Unsere drei Staatsebenen sind vital daran interessiert, dass möglichst das ganze Steuersubstrat - immerhin segelt die ganze Sache ja unter der Flagge des Finanzdepartementes - angezapft werden kann. Die kleine Steueramnestie, die wir vor einigen Jahren beschlossen haben, lässt immerhin den Schluss zu, dass doch beträchtliche verborgene Gelder zum Vorschein kommen könnten.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man jetzt diesen Marschhalt machen kann, aber mehr als ein Marschhalt ist es nicht. Sie werden also weiterhin gefordert sein, Herr Bundesrat, die Sache zu gegebener Zeit wieder vorzulegen. Wir können nicht einfach Steuerunehrlichkeit ungeahndet lassen. Das ist ein Thema, das auf Ihre To-do-Liste gehört. Das ist meine Erklärung, wieso im Rat kein Minderheitsantrag deponiert worden ist. Trotzdem muss diese Fragestellung mit Blick auf die Zukunft zu gegebener Zeit noch einmal diskutiert werden.