Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2017-12-12

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Damit Herr Kollege Vonlanthen nicht zu einsam ist hier im Saal und sich die politischen Illusionen bewahren kann, möchte ich doch, weil wir im Ständerat sind, zwei, drei Worte zu dieser Thematik sagen.

Die Crux dieser Vorstösse, wie jetzt der Standesinitiative Freiburg, ist die, dass nach Auffassung des Bundesgerichtes in einem Entscheid aus dem Jahre 2013 der Gesetzgeber mittels Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden den Kantonen ihre jahrzehntelange Steuerhoheit beschnitten hat und damit auch die Kompetenz beschnitten hat, eine kantonale Steueramnestie durchzuführen. Die letzte kantonale Steueramnestie ist nicht so lange her. Es war die des Kantons Jura, und sie war erfolgreich.

Weil der Gesetzgeber auf bundesgesetzlicher Ebene den Kantonen diese Steuerhoheit entzogen hat, weichen nun die Kantone aus und verlangen eine generelle Steueramnestie, wie zum Beispiel der Kanton Freiburg. Jetzt frage ich Sie: Müssten wir als Bundesgesetzgeber nicht den Mut haben, den Entscheid des Bundesgerichtes zu korrigieren? Wir könnten dies. Wir könnten die kantonale Steuerhoheit beim Erlass einer Steueramnestie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wieder einführen, wenn wir den politischen Willen dazu hätten. Damit könnten die Kantone je nach ihrem Gutdünken eine solche kantonale Steueramnestie auch durchführen. Denn meistens geht es diesen Kantonen weniger um die Steuerehrlichkeit als vielmehr darum, ihre Budgets zu verbessern und endlich Geld in die Kassen zu spülen, weil sie in einem Budgetengpass sind. Das ist eigentlich der wahre Kern dieser Diskussion.

Der Ständerat ist ja hier immer jener Rat, der die Hoheit der Kantone hochhält. Ich weiss nicht, ob der Ständerat damals bei der Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wirklich die Steuerhoheit der Kantone beschneiden wollte und ihnen auch die Möglichkeit nehmen wollte, eine kantonale Steueramnestie durchzuführen. Auf jeden Fall, wenn der Wille hier wäre, die kantonale Steuerhoheit hochzuhalten, müsste man auf diesem Weg eben das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden entsprechend korrigieren.

Es gibt auch eine gesetzliche und juristische Basis dazu. Das Bundesgericht sagt nicht, dass jede Steueramnestie verfassungswidrig ist. Es hat einzig die Steueramnestie des Kantons Tessin abgelehnt, weil dort keine Strafzahlungen vorgesehen waren und eine Ungleichbehandlung zwischen dem steuerunehrlichen und dem steuerehrlichen Steuerzahler gemacht werde.

Daher wäre eigentlich der richtige Schritt, und das rate ich dem Stand Freiburg an, endlich einen Vorstoss zu deponieren, um das Gesetz über die direkte Bundessteuer entsprechend mit einer Kompetenz zugunsten der Kantone auszustatten. [PAGE 966]

Ich werde daher dieser Standesinitiative trotzdem Folge geben, als Symbol auf weitere Aktivitäten des Kantons Freiburg.