Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-12-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Die Minderheit Romano zu Artikel 18 des Geschäftsreglements will einen neuen Absatz 3bis aufnehmen, wonach sich ein Mitglied einer Subkommission nur von einem anderen Mitglied der Gesamtkommission vertreten lassen kann. Ausgenommen wird die Finanzkommission, weil es da vier permanente Subkommissionen gibt. Bei den Legislativkommissionen hingegen gibt es keine ständigen Subkommissionen mehr. Solche müssen themenspezifisch beantragt werden und werden vom Büro zurückhaltend bewilligt.
Bei der Arbeit in einer Subkommission geht es um fachspezifische Detailarbeit im Auftrag der Gesamtkommission. In der Gesamtkommission spielen dann die politischen Kräfte des Parteienproporzes. Wir haben für die Kommissionen ein System mit Ersatzleuten, deren einziger Auftrag es oft tagelang ist, richtig abzustimmen. In einer Subkommission braucht es das nicht. In Subkommissionen geht es um das Erarbeiten von Vorentwürfen. Da können nur Mitglieder der Gesamtkommission, welche die Materie kennen, einen inhaltlichen Beitrag leisten. Eine Subkommission fällt keine definitiven Entscheide, sondern stellt Anträge zuhanden der Gesamtkommission. Im Übrigen kennt auch der Ständerat die Lösung, dass in einer Subkommission nur Kommissionsmitglieder Ersatzmitglied sein können.
Der Minderheitsantrag Romano dient der Effizienz und der Effektivität der Arbeiten in Subkommissionen, welche immer zuhanden der Gesamtkommissionen geleistet werden. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen.
Bei Artikel 34 des Geschäftsreglements will die Minderheit I (Romano) die Sitzungszeiten so belassen, wie sie sind. Die Kommissionsmehrheit will den Sitzungsbeginn an den SBB-Fahrplan knüpfen. Marco Romano hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Verschiebung der Sitzungszeiten um eine Viertelstunde primär für Aargauer und Zürcher bequem wäre: für jene, welche am Morgen mit dem Zug anreisen, am Abend mit dem Zug zurückfahren und allenfalls noch ins Büro gehen können, zugleich aber die Übernachtungspauschale beziehen. Im nationalen Parlament muss aber auch an diejenigen gedacht werden, welche lange Anreisewege haben. Marco Romano hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass ein Tessiner für eine eintägige Sitzung von sechs bis sieben Stunden acht Stunden im Zug verbringt.
Die "Fünfer und Weggli"-Politik der Kommissionsmehrheit ist denn auch ziemlich dreist: Man übernachtet zu Hause, kassiert die Übernachtungspauschale und verschiebt gleichzeitig den Sitzungsbeginn, um mit dem angenehmeren Zug anreisen zu können. Eine andere Ausgangssituation hätten wir, wenn die Übernachtungspauschalen nur denjenigen ausbezahlt würden, welche in Bern übernachten. Das ist indes nicht Gegenstand dieser Vorlagen.
Namens der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Romano) zu unterstützen und bei den heutigen Sitzungszeiten zu bleiben.