Hegglin Peter · Ständerat · 2017-12-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung: Ich bin ein Vertreter des Kantons Zug, ein fleissiger Nutzer des elektronischen Zahlungsverkehrs, aber auch ein Bargeldbesitzer und Bargeldverwender.
Ich danke der vorberatenden Kommission für die Prüfung der Zuger Standesinitiative, die das Ziel hat, die aktuelle Stückelung der Banknoten gesetzlich zu verankern. Das Anliegen erachtet die Kommission als grundlegend und wichtig. Sie meint, der Fokus auf die Stückelung sei aber zu eng und werde der Tragweite nicht gerecht. Dass sie dann die Initiative mit Stichentscheid des Präsidenten ablehnte, hat mich erstaunt. Als Begründung schreibt die Kommission, sie wolle im Frühjahr mit dem Präsidenten der Nationalbank eine vertiefte Diskussion zur Bedeutung und Entwicklung des Bargelds führen. Anschliessend werde sie darüber befinden, ob Kommissionsvorstösse notwendig seien.
Bemerkenswert ist, dass bei einer so knappen Ablehnung der Standesinitiative kein Mitglied der Kommission es als notwendig erachtete, eine Minderheit zu bilden. Dabei geht es doch nicht nur um die Bedeutung und Entwicklung des Bargelds: Es geht auch um direkte und indirekte Auswirkungen auf die Privatsphäre und um staatliche Eingriffsmöglichkeiten auf private Vermögen. Ich empfehle der Kommission, diese Thematik im Sommer dann auch aufzunehmen und auszuleuchten.
Die zunehmende Verwendung von elektronischen Mitteln zur Abwicklung von Einzahlungen und Vergütungen hat viele Vorteile. Diese Mittel erleichtern die unzähligen Transaktionen, das grosse Mengengerüst wäre andernfalls kaum mehr handhabbar. Zudem erlaubt diese Technik Kosteneinsparungen, sie ist schneller und flexibler. Dank den elektronischen Systemen kann ich jederzeit und fast von überall auf der Welt auf meine Bankdaten zugreifen und Aktionen auslösen. Ich selber bin auch ein intensiver Nutzer dieser Techniken, sie sind schlicht nicht mehr wegzudenken und auch nützlich.
Es mag zudem auch erstaunen, dass die Standesinitiative ausgerechnet aus Zug kommt - Zug, das als Crypto Valley international Furore macht. In Zug ist geradezu ein Boom ausgelöst worden, und dies nicht nur mit der Einführung von Zahlungsmöglichkeiten mit Bitcoins. Es ist ein weltweit führendes Entwicklungszentrum für Blockchain und Kryptografietechnologie am Entstehen. Diese neue Technologieplattform für digitale Transaktionen, Verträge, Wertpapiere, Handelsregistereinträge und so weiter und so fort hat es in sich. Bis es so weit ist, werden aber noch einige Hürden zu überwinden sein.
Weiter stehen wir auch kurz vor der flächendeckenden Einführung und Nutzung von elektronischen Identitäten. Elektronisches Geld, Bitcoin und Ether, um nur zwei Beispiele zu nennen, werden in Zukunft unsere Volkswirtschaft beeinflussen. Es ist in diesem Zusammenhang auch mit massiven Übertreibungen zu rechnen, und schmerzhafte Korrekturen werden kaum zu vermeiden sein.
Diese Gefahr besteht unabhängig vom virtuellen Geld auch beim realen Geld. Allerdings ist das Vertrauen der Verbraucher in staatlich reguliertes Geld grösser. Wenn es auch viele positive Attribute zu erwähnen gibt - diese Entwicklungen sollten auch zur Vorsicht mahnen. Die zunehmenden Abhängigkeiten von Techniken sind erschreckend. Systemrisiken werden immer komplexer und auch gefährlicher. Ich als Individuum bin diesen Techniken immer mehr ausgeliefert. Was, wenn ich meiner elektronischen Identität verlustig gehe? Was, wenn ich nicht mehr auf meine Daten und Vermögenswerte zugreifen kann? Selbst banale Aktionen wie der tägliche Einkauf sind dann nicht mehr möglich. Viele Techniken, die entweder schon eingeführt sind oder kurz vor der Einführung stehen, erlauben es den Betreibern, von Personen individuelle Profile zu erstellen. Die Tendenzen in Richtung gläserner Bürger eröffnen ungeahnte Möglichkeiten, positive wie negative. Es ist dann nicht verwunderlich, dass es dazu Gegenbewegungen gibt.
In diesem Spannungsfeld von Bestrebungen zu hören, das Bargeld abzuschaffen oder einzuschränken, löst Unbehagen [PAGE 969] aus. Der Druck auf das Bargeld wird immer stärker, und Bargeld gilt zuweilen fast als etwas Kriminelles. Eine Abschaffung würde eine bessere Kontrolle und Übersicht über die Bürger und deren Finanzflüsse erlauben. Es gäbe auch Möglichkeiten zur Manipulation und Entwertung des Geldes. Damit könnte auch eine eigene Aufbewahrung von Geld behindert werden. Das Belasten aller Vermögenswerte mit Negativzinsen und damit eine integrale kalte Enteignung wären einfacher durchzuführen.
Mit dem Zuger Anliegen wird das Bargeld geschützt und gestärkt. Das Bargeld als Wertaufbewahrungsmittel, als reales, berühr- und greifbares Wirtschaftsgut - dies im Gegensatz zu virtuellen, elektronischen, nichtberührbaren Werten - behält seine Funktion, Vermögen sicher aufzubewahren. Die Funktion des Bargelds als Zahlungsmittel wird gefestigt. Es gilt auch als Ausdruck von Freiheit, wenn man gegenüber einem Vertragspartner weiterhin mit Bargeld - also ohne Drittvermittlung - seine Verpflichtungen einlösen kann, und das jetzt noch ohne Beobachtung und Einflussnahme.
Heute sind im Euroraum 28 Prozent des Bargelds in Fünfhunderternoten, in der Schweiz 62 Prozent des Bargelds in Tausendernoten angelegt. Das gesamte von der Nationalbank ausgegebene Bargeld betrug Ende 2016, am Stichtag, 78 Milliarden Franken, das bei einer Bilanzsumme von 746 Milliarden Franken; das sind also rund 10 Prozent der Bilanzsumme.
Bargeld ist auch ein Schutz gegen Enteignung. Der Kontostand kann durch Negativzinsen reduziert werden, nicht aber mein Bargeld. Es gilt als krisensicheres Zahlungsmittel in Notlagen und Katastrophen, bei Ausfall der Infrastruktur.
Die Verankerung der Nennwerte im Gesetz stärkt die Nationalbank. Sie macht sie gegen Druckversuche von aussen stärker. Mit der Verankerung der bestehenden Nennwerte der Banknoten im Währungsgesetz selber und der Übertragung der Kompetenz zur Festlegung der Nennwerte auf den Gesetzgeber wird das Bargeld gestärkt und dessen Schwächung oder gar Aufhebung erschwert, weil in Zukunft eine Gesetzesänderung nötig wäre, wenn Banknoten aufgehoben werden sollen. Zudem wird so Druckversuchen aus dem Ausland und aus internationalen Gremien entgegengehalten.
Die Bundesverfassung bestimmt, dass die Nationalbank als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen hat. Die Unabhängigkeit der Nationalbank umfasst vier Aspekte, die im Gesetz verankert sind: die funktionelle, die finanzielle, die institutionelle und die personelle Unabhängigkeit. Die finanzielle, die institutionelle und die personelle Unabhängigkeit schaffen die Grundlage dafür, dass die funktionelle Unabhängigkeit in der Praxis auch gesichert ist.
Wie erwähnt, sollen im Gesetz also nur die aktuellen Nennwerte der Banknoten festgelegt werden, die die Nationalbank auszugeben hat. Damit nehmen wir keinen Einfluss auf die finanzielle, institutionelle oder personelle Unabhängigkeit. Die Währungspolitik und die Steuerung der Geldmenge bleiben unbestritten bei der Nationalbank. Mit einer Ergänzung der Stückelung wird also die Unabhängigkeit nicht eingeschränkt und auch nicht beschnitten.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Zuger Standesinitiative Folge zu geben.