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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2017-12-12

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir auch noch eine Vorbemerkung zu Block 2, es passt ja auch zum generellen Vorgehen bei diesen Vorlagen: Ich bin schon etwas erstaunt über dieses Vorgehen in Block 2, und zwar nicht aufgrund der in Minuten gerechneten Redezeiten. Es mag durchaus sein, dass die Ästhetik der Änderungen der Parlamentsverordnung nicht für jedes Mitglied direkt ersichtlich ist, aber es sind doch immerhin die grundlegenden Regeln, nach denen wir vorgehen und entscheiden. Und alle, die schon ein paar Jahre politisch aktiv sind, wissen, wie entscheidend Regeln für das Resultat sein können. Dass wir hier einfach von Entklassifizierungen über Taggelder bis zu Zwischenfragen und Sitzungszeiten das Parlamentsgesetz in einem Wrap-up, in einer Blockdebatte vollständig revidieren, ist krass und grenzt an unseriöses Arbeiten. Hier hätte es gutgetan, im Sinne von Kollege Rutz etwas ausführlicher zu diskutieren, zwar nicht über einzelne Initiativen, aber durchaus in einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung. [PAGE 2081]

In der kurzen Zeit, die bleibt, komme ich nun zu den wichtigsten Fragen:

Wir bitten Sie, bei Artikel 47a des Parlamentsgesetzes in Vorlage 1 der Mehrheit zu folgen. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass die Veröffentlichung von Materialien durchaus heute schon praktiziert wird. Dies verstösst an und für sich gegen das Parlamentsgesetz, respektive es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür. Es macht Sinn, diese Gesetzesgrundlage entsprechend zu schaffen.

Wir bitten Sie ebenfalls, bei Artikel 141 des Parlamentsgesetzes in Vorlage 1 der Minderheit Nantermod zu folgen. Herr Nantermod hat hier alles richtig gesagt: Es macht überhaupt keinen Sinn, alle Eventualitäten ins Gesetz zu schreiben, zu denen der Bundesrat unter Umständen auch noch etwas in die Botschaft schreiben müsste. Wenn wir mit einer Botschaft nicht einverstanden sind, fragen wir nach. Wir kreieren hier auch etwas Moral Hazard, scheint uns. Der Bundesrat wird uns dann bei allem, was nicht in der Botschaft steht, sagen: Ja, das steht nicht im Gesetz! Das ist nicht die Meinung, wenn es zu einer vernünftigen Debatte kommen soll.

Zu Artikel 3 des Parlamentsressourcengesetzes zu den Taggeldern und damit zur Minderheit Rutz Gregor: Wir bitten Sie inständig, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen, allerdings nicht aufgrund der Höhe der Entschädigung. Hier liegt ein Missverständnis zur Arbeitsweise insbesondere der Oberaufsichts-, der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission vor. Dort müssen Aufsichtsbesuche durchaus einmal so gelegt werden, dass sie nur während eines bestimmten Zeitfensters stattfinden. Vom Aufwand her bedeutet dies aber insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die von weiter her anreisen, nach wie vor einen Tageseinsatz. Hier würde man Symbolpolitik am falschen Ort betreiben.

Zu Artikel 18 des Geschäftsreglements, "Stellvertretung": Betreffend die Subkommissionen bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Romano abzulehnen. Bereits heute ist es für die Fraktionen nicht einfach, immer und überall Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu finden. Wir hatten auch schon die Situation, dass Kommissionen nicht voll besetzt waren. Das würde mit diesem Minderheitsantrag noch erschwert.

Zu Artikel 34, "Sitzungszeiten": Offenbar ist das die umstrittenste Bestimmung in dieser Sitzung. Mir scheint es völlig logisch, dass man eine Sitzung um Viertel nach beginnt, wenn alle Züge zur vollen Stunde ankommen, so, wie das übrigens alle Ihre Fraktionen bei ihren Fraktionssitzungen tun, so, wie wir das bei allen Kommissionssitzungen tun. Warum es da eine Ausnahme für das Parlamentsplenum gibt, bleibt mir schleierhaft. Aber stimmen Sie bei diesem Absatz, wie es Ihnen gefällt. Wir können ja dann vielleicht im zweiten Durchgang noch eine Lösung für diese Frage finden. Zumindest die Mehrheit meiner Fraktion wird hier für die Anpassung an die Gegebenheiten von 2017 stimmen.

Zum letzten Punkt auf der Liste, Punkt 14, zu Artikel 42, "Zwischenfrage": Hier schlage ich Ihnen mit meiner Minderheit vor, die Zwischenfrage auszuweiten. Wir haben gerade vorhin in Block 1 gesehen, warum das nötig ist. Ich muss Herrn Glättli und Herrn Amstutz gratulieren. Die Einführung eines neuen parlamentarischen Instrumentes, die inszenierte persönliche Erklärung, fand ich zwar durchaus eine originelle Auslegung des Parlamentsgesetzes, aber nicht im Sinne des Erfinders. Es wäre aber absolut richtig gewesen, hätte Herr Amstutz das, was er zu sagen hatte, im Rahmen des Parlamentsgesetzes sagen können. Einen entsprechenden Antrag, eine leichte Ausweitung des Rederechts, macht meine Minderheit. Das würde unsere Debatte in jedem Fall bereichern und nicht unnötig verzögern.

Ich danke Ihnen, wenn Sie in allen anderen Punkten, wo es um Detailbestimmungen der Vorlagen geht, der Mehrheit folgen.