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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-12-13

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche nochmals kurz zu meinem Minderheitsantrag bezüglich der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Es geht um die Entschädigungen an die Einsatzbetriebe der Zivildienstleistenden.

Ich habe mich noch einmal auf der Website zu diesen Einsatzbetrieben respektive zu den Einsätzen, die Zivildienstleistende erbringen können, umgeschaut. Es geht vor allem um Tätigkeiten im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich. Darunter hat es Stellen für Kulturlandschaftspflege auf Landwirtschaftsbetrieben, Mithilfe in Kindertagesstätten oder für einen Koch im Kantonsspital, alles Einsätze, die zugunsten der Gemeinschaft, aber auch zugunsten der verschiedenen Betriebe erbracht werden.

Nun kann man sich sagen: Wieso soll man die Einsatzbetriebe noch für diese Leistungen entschädigen? Sie erhalten die Leistung ja schon. Aber diese Einsätze sind für die Einsatzbetriebe nicht "einfach so" zu machen. Sie müssen die Leute auch einführen, das steht ausdrücklich auch auf der Website; dazu gehören Themen wie Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz. Es geht also nicht allein darum, den Leuten die Arbeit zu erklären, sondern sie eben effektiv fachlich einzuführen. Diese fachliche Einführung liegt auch finanziell in der Verantwortung der Einsatzbetriebe, und das steht ausdrücklich so auf der Website. Wenn also die Einsatzbetriebe schon ein finanzielles Engagement übernehmen, dann sollen sie doch dafür auch entschädigt werden.

Die Einsatzbetriebe haben zudem die Verantwortung für die Zivildienstleistenden, wenn ein Schaden entsteht. Dann haften die Einsatzbetriebe dafür - auch hier wiederum ein finanzielles Risiko.

Aus diesen Gründen finde ich die Entschädigungen an Einsatzbetriebe gerechtfertigt. Ich bitte Sie, mit mir und meiner Minderheit den Beschluss des Ständerates zu unterstützen und die Streichung dieser Entschädigungen an Einsatzbetriebe abzulehnen.