Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst zu den Fragen äussern, die Frau Ständerätin Maury Pasquier gestellt hat. Sie nimmt Bezug auf zwei Artikel in der "Sonntags-Zeitung" vom 10. September dieses Jahres und fragt, ob das SEM teilweise bewusst oder aus Unachtsamkeit Informationen vorenthalten habe. Ich darf Ihnen versichern, Frau Ständerätin: Das SEM will sicher nicht bewusst irgendwelche Informationen vorenthalten und tut es auch nicht aus Unachtsamkeit.
Es ist für mich immer sehr schwierig, wenn Sie mir Fragen zu Einzelfällen stellen - das muss ich Ihnen einfach sagen. Ich verstehe: Man liest so etwas, man denkt darüber nach. Auch ich werde gefragt, wie das möglich ist und wie man das zulassen kann. Sie wissen, dass ich mich aus Datenschutzgründen zu diesen Einzelfällen einfach nicht äussern kann. Häufig kann das auch das SEM gegenüber Medienschaffenden nicht tun, die dann anfragen, oder gegenüber NGO, die, auch wenn sie nicht berechtigt sind, anfragen, ob sie eine rechtliche Vertretung übernehmen können. Das soll Sie aber nicht daran hindern, sich über solche Einzelfälle zu erkundigen, weil hier auch klar zum Ausdruck kommt, dass wir etwas nicht dulden oder mittragen können und etwas ändern müssen. In diesem Sinne versuche ich, Ihnen hier Informationen zu geben. Aber ich sage noch einmal: Es tut mir leid, auch zu den Beispielen, die Sie, Frau Seydoux, genannt haben, kann ich mich nicht äussern.
Ich kann Ihnen aber versichern: Wenn Ihre Anfragen auf diesen oder anderen Wegen an uns gelangen, geht das SEM diesen Fragen immer nach. Wir legen sie also nicht einfach beiseite und sagen, es sei ein bisschen aufwendig. Wenn die Mitarbeitenden des SEM aber dann trotzdem nichts sagen dürfen, ist das für sie manchmal extrem belastend. Deshalb ist es - das möchte ich einleitend noch sagen - wichtig, dass wir in diesem Dialog mit der Bevölkerung, mit Ihnen, mit dem Parlament bleiben, dass Sie Ihre kritischen Rückfragen stellen. Das soll uns dazu anhalten, ständig zu überprüfen, ob die schwierigen Entscheide, die unsere Leute beim SEM fällen - Entscheide, die unter Umständen Menschen in ihrer Existenz bedrohen oder in ihrer Existenz entlasten können -, so gefällt werden, dass wir den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates und unserer humanitären Tradition gerecht werden und dass sie im Einzelfall immer überprüft werden können.
Nun komme ich zur folgenden Frage: Wie läuft es bei einer Dublin-Überstellung ab, wenn jemand gesundheitliche Probleme hat? Ich denke, das Wichtigste ist, dass das SEM oder die prüfenden Behörden von gesundheitlichen Problemen überhaupt Kenntnis haben. Wir haben in allen Bundesasylzentren Merkblätter in vierzig Sprachen, mit denen sich Asylsuchende über die Frage, was jetzt abläuft, informieren können und in denen wir sie auch explizit darauf aufmerksam machen, dass sie ihre gesundheitlichen Beschwerden oder Probleme, seien sie physischer oder psychischer Art, melden sollen, damit hier nichts irgendwie untergeht.
Wenn dann eine Dublin-Überstellung geplant wird oder wenn man zum Schluss kommt, dass eben ein anderer Staat für die Asylverfahren zuständig ist, dann, das kann ich Ihnen versichern, ist unsere Vorgabe und auch unsere Praxis die folgende: Wenn ein Empfängerstaat - das ist ja für die Schweiz in vielen Fällen Italien - informiert werden muss, zum Beispiel darüber, dass eine Person eine besondere Behandlung braucht, gesundheitliche Probleme hat, wenn sichergestellt sein muss, dass man dieser Situation auch gerecht werden kann, dann wird das mit dem Empfängerstaat oder mit dem Aufnahmestaat auch vorgängig besprochen. Es ist aber, wie Sie sagen: Das wird nicht vor dem Dublin-Entscheid gemacht, sondern wenn entschieden wird, ein anderer Staat sei zuständig. Vor dem Vollzug, bevor die Wegweisung vorgenommen wird, wird diese Erkundigung eingefordert.
Das Dublin-System geht grundsätzlich davon aus, dass alle Dublin-Mitgliedstaaten in der Lage sind, Menschen in ihrer Situation angemessen zu betreuen, zu unterstützen. Es ist kein Geheimnis, dass es zwischen den verschiedenen Dublin-Staaten enorme Unterschiede gibt. Aber es ist das Grundprinzip des Dublin-Systems, dass ein Asylbewerber, eine Asylbewerberin nicht wählen kann, in welchem Staat er oder sie das Asylverfahren durchführen will, sondern dass es aufgrund des Dublin-Systems eben der Staat ist, der ihn oder sie als Erster registriert hat.
Frau Ständerätin Maury Pasquier, Sie stellen die Frage: Warum kann man nicht mehr Selbsteintritte machen? Warum sagt die Schweiz nicht: "Hier liegt ein Problem vor, ein gesundheitliches Problem oder ein Problem in Bezug auf die Familiensituation"? Ich hatte am letzten Montag im Nationalrat in der Fragestunde zwei Fragen zu diesen Selbsteintritten. Wir haben aufgezeigt, wie viele Selbsteintritte wir in den letzten Jahren gemacht haben, und es gab nachher Nachfragen von beiden Fragestellern. Der eine sagte: "Warum machen Sie so viele Selbsteintritte? Das Dublin-System ist ja nichts wert!" (17.5643) Der andere sagte: "Warum machen Sie so wenig Selbsteintritte? Haben Sie eigentlich auch noch ein Herz für Menschen?" (17.5606) Ich muss Ihnen sagen: In diesem Spannungsfeld muss das SEM versuchen, sich ans Recht zu halten und der Einzelsituation gerecht zu werden. Das ist das Grundprinzip. Die Kritik kommt hier von beiden Seiten, damit muss das SEM auch leben können.
Frau Ständerätin Maury Pasquier, Sie haben noch die Frage nach dem Stellenwert der Beziehung gestellt und gefragt, wann es Vorrang hat, dass Eltern zusammenbleiben können. Ich kann Ihnen hierzu versichern, dass das SEM immer prüfen muss - es tut das auch -, ob eine Beziehung schützenswert ist. Jetzt können Sie einfach sagen, dass das immer der Fall sei. Wenn es einen Vater, eine Mutter und ein Kind gibt, kann man sagen, dass dies immer das oberste Prinzip sei und dass es nie eine Situation gebe, bei welcher das nicht das oberste Prinzip sei. Das kann ich Ihnen in dieser Absolutheit einfach nicht versichern. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Schweiz immerhin die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, womit wir ein Staat sind, welcher gerade der Beziehung von Eltern mit Kindern einen hohen Stellenwert einräumt. Aber ich kann Ihnen nicht absolut zusichern, dass es in einer Dublin-Situation nie dazu kommen wird, dass allenfalls ein Elternteil in einem anderen Staat ein Dublin-Verfahren durchlaufen muss. Sie wissen ja: Wenn jemand den Flüchtlingsstatus hat, ergibt sich daraus eine neue Rechtssituation bezüglich der Familienzusammenführung. Bei der Durchführung der Asylverfahren ist die Einhaltung des erwähnten obersten Prinzips einfach nicht in jedem Fall garantiert.
Ich komme noch zu den Fragen, die Frau Ständerätin Seydoux zur Praxis gestellt hat, wenn es, vor allem bei komplexen Situationen oder im Zusammenhang mit Krankheiten, darum geht, dass Menschen begleitet werden oder dass dafür gesorgt wird, dass in einem anderen Dublin-Staat die entsprechende Betreuung garantiert ist. Das SEM klärt nebst dem, was ich schon erwähnt habe, immer ab, wie der gesundheitliche Zustand ist. Wir sind darauf angewiesen, dass die Menschen Probleme melden, und zwar rechtzeitig und nicht erst einen Tag vor der Rückführung. Die Durchführungsverordnung zum Dublin-Verfahren schreibt vor, dass der aufnehmende Staat vor der Überstellung im Einzelfall über relevante Umstände informiert werden muss. Ich habe vorhin gesagt, dass das SEM bei gesundheitlichen Problemen immer auch prüfen muss, ob die Reisefähigkeit überhaupt gegeben ist.
Zu Ihrer Frage zur medizinischen Begleitung, ob die Menschen beispielsweise Medikamente erhalten, kann ich sagen, dass wir einen Einzelfall kennen, bei dem ein Medikament im Gepäck war, wobei das Gepäck nicht gleichzeitig angekommen ist wie die Person. Das SEM versucht, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie Medikamente, auf [PAGE 987] die sie angewiesen sind, auf sich tragen sollen. Die Situation wird abgeklärt, damit die medikamentöse Betreuung oder Behandlung auch im Dublin-Staat sichergestellt ist, sodass nicht plötzlich eine Versorgungslücke entstehen kann, obschon jemand auf die regelmässige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist.
Schauen Sie, ich weiss schon, dass diese Antworten Sie nicht befriedigen. Ich verstehe das. Ich habe Ihnen aber eingangs gesagt, dass ich Ihnen bei den Einzelfällen nicht ausführen kann, warum vielleicht etwas krummgegangen ist - was ich gar nicht ausschliesse. Wie es dazu kam - was manchmal vielleicht auch wichtig zu wissen ist -, das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich nehme aber von beiden Interpellantinnen mit, dass wir gerade auch bei Dublin-Überstellungen eine enorme Verantwortung für Menschen haben, die ihre Situation nicht selbst gewählt haben. Ich werde, das kann ich Ihnen garantieren, immer wieder versuchen, alles dafür zu tun, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim SEM die Fähigkeit, das Know-how, aber auch die Zeit und die Ruhe haben, um solche Entscheide nach bestem Wissen und Gewissen zu fällen.