Lexipedia

Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-06-10

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

In Artikel 18 wird aufgelistet, wer für die Dauer seines Amtes oder seiner Anstellung von der Militärdienstpflicht befreit werden kann. Nebst den Mitgliedern des Bundesrates, dem Bundeskanzler, den Vizekanzlern, den Geistlichen, die nicht der Armeeseelsorge angehören, ist es auch "das unentbehrliche Personal für die Sicherstellung des Betriebs von sanitätsdienstlichen Einrichtungen [PAGE 813] des Gesundheitswesens". Konkret heisst das, dass sich z. B. ein Krankenpfleger, der im Spital arbeitet, vom Militärdienst dispensieren lassen kann und dies auch oft tut, weil davon ausgegangen wird, dass der Spitalbetrieb unentbehrlich ist.

Mein Antrag fordert für militärdienstpflichtige Männer eine analoge Regelung, wie sie auch den Frauen zusteht. In der Verordnung über das Bestehen der Ausbildungsdienste hiess es in Artikel 7 Absatz 3: "Weibliche Militärdienstpflichtige dürfen nur zu Ausbildungsdienst nach den Absätzen 1 und 2 aufgeboten werden, wenn sie nicht wegen Mutterpflichten oder Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger in die Personalreserve eingeteilt worden sind." Mein Antrag würde also denjenigen Männern, die zuhause Familienpflichten wahrnehmen, die eben nicht so leicht von irgendjemandem wahrgenommen werden können, dieselben Möglichkeiten bieten, wie sie für die Frauen in der Verordnung verankert sind. Deutschland kennt eine ähnliche Regelung. In Deutschland werden Männer von der Militärdienstpflicht zurückgestellt, wenn sie Angehörige zu betreuen haben. Dass Wehrdienstpflichtige nicht einrücken müssen, wenn sie z. B. im Bundesrat sind oder als Krankenpfleger in einem Spital arbeiten, dass sie aber nicht dispensiert werden können, wenn sie zuhause Betreuungspflichten wahrnehmen und unersetzlich sind, leuchtet nicht ein.

Seien wir ehrlich: So unersetzbar sind Bundesräte dann auch wieder nicht. Im Spital lässt sich oft eine Lösung finden, um einen Krankenpfleger für einige Wochen zu ersetzen - zuhause kann es sehr viel schwieriger sein, denn dort handelt es sich meist um einen 24-Stunden-Dienst.

Es geht ja nur um jene Militärdienstpflichtigen, die unentbehrlich sind. Das wird wohl klärbar sein, genau wie es bei den Krankenpflegern im Spital handhabbar ist.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.