Meyer Mattea · Nationalrat · 2017-12-13
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13
Wortprotokoll
Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und auf die Vorlage zur Immobilienbotschaft 2017 eingetreten. In beiden Räten war unbestritten, dass der Kredit in der Höhe von 238,3 Millionen Franken für Bundesasylzentren gesprochen wird, sodass die beschleunigten Verfahren auch umgesetzt werden können, die mit dem Asylgesetz vorgesehen sind. Der Ständerat hat zudem einstimmig dem Zusatz gemäss Absatz 1bis zugestimmt, den der Nationalrat beschlossen hat. Dieser sieht eben vor, dass die Abklärungen und die Projekte für die neuen Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden durchgeführt werden.
Zusätzlich stimmte der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Einzelantrag Föhn zu, der kurz vor der Sitzung eingereicht worden war und darum nicht von der vorberatenden Finanzkommission des Ständerates hatte behandelt werden können. Dieser Antrag sieht als Ergänzung zu Absatz 1 vor, dass Verpflichtungskredite nur eingesetzt werden dürfen, wo der vorgesehene Standort von Standortgemeinde und -kanton akzeptiert wird. Hintergrund des Einzelantrages sind - wir haben es bereits gehört - Diskussionen um den Standort eines Bundesasylzentrums im Kanton Schwyz.
Hier möchte ich noch kurz auf das Verfahren eingehen, das bei Bundesasylzentren vorgesehen ist. Der Bund ist bemüht, aufgrund des Gesetzes auch kostengünstige Lösungen zu suchen. Denn die Neustrukturierung der Asylverfahren hat [PAGE 2105] mit den beschleunigten Verfahren unter anderem auch Kosteneinsparungen von 110 Millionen Franken pro Jahr beim Bund zum Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich in einer gemeinsamen, einstimmig verabschiedeten Erklärung im März 2014 auf sechs Regionen geeinigt, in denen Bundesasylzentren entstehen sollen. In dieser Erklärung steht explizit, dass das Bundesamt für Migration - heute das SEM - unter Mitwirkung der verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone der einzelnen Regionen zuhanden der Arbeitsgruppe Neustrukturierung das Standortkonzept für die Regionen erarbeitet, wobei die betroffenen Gemeinden und Städte frühzeitig in diese Arbeiten einbezogen werden. Weiter unten steht dann auch: "Das BFM" - heute das SEM - "und die Kantone einer Region einigen sich auf eine Standortplanung innerhalb der Region."
Aktuell gibt es noch strittige Standorte in der Innerschweiz und in der Romandie. Mit den Standortkantonen laufen Gespräche, und es wird nach möglichen Alternativen gesucht. Diese Standorte sind aber explizit nicht Teil der Immobilienbotschaft 2017, weil dazu noch gar keine Projekte vorliegen. Die Immobilienbotschaft 2017 betrifft nur Projekte für Bundesasylzentren in Basel, Balerna/Novazzano, Zürich, Embrach und Kappelen sowie einen Rahmenkredit im Umfang von 50 Millionen Franken für kleinere Projekte und Umbauten. Die nun beantragte Ergänzung betrifft denn auch nur diese vorhin zitierten Projekte.
Der Einzelantrag Föhn wurde gestern relativ kurzfristig im Ständerat eingereicht. Die Folgen dieser Ergänzung in der Immobilienbotschaft 2017 sind unklar, gerade weil die rechtlichen Fragen zu den Bundesasylzentren eigentlich im Asylgesetz geregelt sind, das im Juni 2016 vom Stimmvolk klar angenommen worden ist; dieses sieht ein Plangenehmigungsverfahren vor, das im Januar in Kraft treten soll. In dem Sinn ist auch unklar, ob diese Ergänzung bei den beschleunigten Verfahren zu Verzögerungen oder eben auch zu Mehrkosten führt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und die Ergänzung Föhn bzw. des Ständerates in die Immobilienbotschaft aufzunehmen. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass der Bund die Gemeinden und Kantone bei der Standortwahl nicht übergehen soll, sondern diese einbezogen werden und mit dem Standort einverstanden sein sollen.
Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt Ihnen Ablehnung dieser Ergänzung, da die Thematik eigentlich bereits im Asylgesetz geklärt sei und dieses der richtige Ort sei, nicht ein einfacher Bundesbeschluss wie die Immobilienbotschaft.