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Büchler Jakob · Nationalrat · 2017-12-13

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche im Auftrag der CVP-Fraktion.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe wurde nötig wegen der Weiterentwicklung der Armee. Die Ersatzabgabepflicht dauert heute vom 20. bis zum 30. Altersjahr. Neu dauert sie vom 19. bis zum 37. Altersjahr, für Männer, die weder Militär- noch Zivil-, noch Zivilschutzdienst leisten. Diese Wehrpflichtersatzabgabe ist keine Strafsteuer, sondern eine Ersatzabgabe für nichtgeleistete Dienste.

Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die gesamten Diensttage nicht vollständig geleistet haben, wird eine Abschlussersatzabgabe eingeführt. Diese Regelung unterstützt die CVP-Fraktion. Und, Frau Seiler Graf, das ist keine Strafe, das ist eine logische Folge. Schon in der Volksschule war es so: Wer seine Hausaufgaben nicht macht, muss nachsitzen.

Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde beschlossen, dass der Start der Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr verschoben werden kann. Damit wurde berücksichtigt, dass die jungen Leute in diesem Alter noch sehr oft in der Ausbildung sind und diese zuerst abschliessen möchten, bevor sie mit dem Militärdienst beginnen. Damit wird festgelegt, dass die Zeit vor Beginn der Rekrutenschule abgabefrei ist.

Indem die Verjährung der Ersatzabgabe neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer anknüpft, wird sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche in langwierigen Rechtsverfahren - und die gibt es leider auch -, diese Ersatzabgabe bezahlen müssen.

Der Bundesrat verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Dokumente wie Pass und ID einziehen oder nicht ausstellen können, wenn die Wehrpflichtersatzabgabe nicht bezahlt wird. Obwohl in der Vernehmlassung 16 Kantone die Sanktion "Nichtausstellen des Passes und der ID" unterstützt haben, will der Bundesrat diese Sicherheitsmassnahme aus völkerrechtlichen Gründen nicht einführen.

Der Bundesrat belässt die Mindestabgabe bei 400 Franken. Den Ansatz für die Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei 3 Prozent des Nettoeinkommens. Die Anträge auf Erhöhung der Mindestabgabe wurden abgelehnt mit der Begründung, dass meistens junge Studierende mit einem kleinen Einkommen davon betroffen wären. Die CVP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag aus der SP-Fraktion klar ab, welcher die Ersatzabgabe der Progression anpassen möchte, weil damit ein riesengrosser administrativer Aufwand verbunden wäre.

Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu und wird alle Minderheitsanträge ablehnen.