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Salzmann Werner · Nationalrat · 2017-12-13

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Gesetzesänderungen einzutreten und mit Ausnahme von Artikel 35 die jeweiligen Anträge der Mehrheit zu unterstützen.

Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Einerseits hat die Weiterentwicklung der Armee einige Veränderungen verursacht, die in diesem Gesetz umzusetzen sind, und andererseits ist die angenommene Motion Müller Walter 14.3590 betreffend Zivilschutz noch hängig.

Die SVP-Fraktion unterstützt, dass die Ersatzpflichtdauer neu von 19 bis 37 Jahren besteht - aktuell ist es ja von 20 bis 30 Jahren. Während dieser Zeit werden maximal elf Ersatzabgaben erhoben, und neu kann der Start der Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr hinausgezögert werden. Somit erhalten Jugendliche eben auch die Möglichkeit, ihre Ausbildung vor der Militärdienstleistung abzuschliessen. Die Ersatzpflicht für die Verschiebung der Rekrutenschule fällt somit weg.

Wir unterstützen auch, dass für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie eben die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt haben, eine Abschlussabgabe eingeführt wird. Dass jemand nicht zum Dienst aufgeboten wird, ist absolut die Ausnahme, und wenn jemand Dienst leisten will, kann er sich auch beim Kommandanten melden.

Indem die Verjährung der Ersatzabgabe neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer anknüpft, wird eben sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren, die Ersatzabgabe bezahlen.

Der Bundesrat hat leider gegenüber der Vernehmlassungsvorlage die Botschaft in zwei Punkten angepasst. Er verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Schriften wie Pass oder ID einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Die Anpassung wird, wie Sie gehört haben, mit völkerrechtlichen Widersprüchen begründet. Die SVP-Fraktion bedauert diesen Verzicht; ich werde dann bei der Begründung des Antrages der Minderheit II zu Artikel 35 darauf zurückkommen.

Ausserdem verzichtet der Bundesrat darauf, ein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan einzuführen, das regelmässig kontrolliert, ob die Kantone den Bundesanteil an der Ersatzabgabe ordnungs- und rechtmässig abliefern. Diesen Verzicht unterstützt die SVP-Fraktion.

Der Bundesrat hat ursprünglich in der Vernehmlassung eine Erhöhung der Mindestabgabe vorgesehen, auf die er jetzt verzichtet. Er will wie heute bei einer Minimalabgabe von 400 Franken oder den 3 Prozent des Reineinkommens von Männern, die abgabepflichtig sind, bleiben. Gemäss Bundesrat handelt es sich bei der Abgabe nicht um eine Steuer im engeren Sinn, sondern um eine Leistung, die anstelle einer anderen Leistung erbracht wird. Man leistet also entweder Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst oder entrichtet, wenn man diese Dienste nicht leistet, die Abgabe.

Die SVP-Fraktion hätte es begrüsst, wenn die doch relativ tiefe Ersatzabgabe angehoben würde. Es gibt sehr viele Situationen, in denen sich die Wehrpflichtigen vor dem Dienst drücken, weil die Abgabe sehr gering ist. Das führt dazu, dass die Formationen unterdotiert sind und die geplante Ausbildung im Wiederholungskurs gar nicht richtig durchgeführt werden kann: Es fehlen Fahrer, Kader, Spezialisten usw. Dann beklagt man sich, der Dienst sei nicht gut organisiert oder sogar ein Leerlauf. Die Kommandanten müssen in Zukunft mit einem Vollbestand ihrer WK-Truppen rechnen können, wenn der Dienst gut organisiert und die Ausbildung optimal sein soll. Wir haben in diesem Bereich Handlungsbedarf. Aber die Zeit scheint nicht reif für eine höhere Ersatzabgabe zu sein. Wir werden das genau beobachten und nötigenfalls Massnahmen ergreifen. [PAGE 2112]

Noch zu einem Punkt: Wir haben gehört, dass die "Zivis" zu 97 Prozent die Dienstpflicht erfüllen. Unsere Leute gehen nach Bière, Bure, Walenstadt. Zivildienstleistende können sagen, wann, wo und für was für einen Dienst sie sich einsetzen. Da können wir nicht konkurrenzieren. Das ist die grosse Differenz. Deshalb ist eben zwischen der Pflicht, Militärdienst zu leisten, und der Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, die Schwelle viel zu niedrig.

Wir lehnen den Minderheitsantrag zu Artikel 9a, der keine Abschlussersatzabgabe einführen will, denjenigen zu Artikel 13, der ein hochkompliziertes Berechnungssystem für die Ersatzabgabe einführen will, und denjenigen zu Artikel 25, der keinen Bezug der Ersatzabgabe bei Antritt des Auslandurlaubs einführen will, ab und bitten Sie, es uns gleichzutun.

Wir bitten Sie, auf die Gesetzesänderung einzutreten und die Anträge der Mehrheit - ausgenommen bei Artikel 35 - zu unterstützen.