Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-03-14
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-14
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag legt für die Ausbildung ein anderes Konzept vor; ein Konzept, das sich an den schweizerischen Interessen für die Armeeausbildung orientiert, das nicht die Kooperation mit anderen Armeen sucht! Ein Konzept auch, das nicht daran interessiert ist, die Schweiz - wenigstens teilweise - zum Waffenplatz für andere Armeen zu erklären.
Wenn in der Schweiz die Installationen nicht genügen - das soll bei den Fliegern und teilweise auch bei den Panzern der Fall sein -, soll es möglich sein, auf der Grundlage eines Staatsvertrages, den die Bundesversammlung zu genehmigen hat, Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland zu nutzen. Dies aber so, dass die Eigenständigkeit, die schweizerische Ausrichtung dieser Ausbildung, gewährleistet bleibt.
Dazu ist Folgendes festzuhalten: Wenn Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen, dann gerät die Schweiz mit dem geltenden Neutralitätsrecht in Konflikt. Auch der Bundesrat [PAGE 206] gerät mit dem geltenden Neutralitätsrecht in Konflikt. Der Bundesrat pflegt bezüglich Neutralität immer das Haager Abkommen von 1907 zu zitieren, aber immer nur die Hälfte. Denn in diesem Haager Abkommen steht auch ganz klar, unter was für Umständen einem neutralen Staat Kooperation mit anderen Staaten möglich ist. Es ist ihm dann Kooperation erlaubt, wenn das Land in seiner Existenz bedroht ist. Wir hatten diesen Fall, den berühmten Fall von La Charité-sur-Loire, als für die Möglichkeit eines direkten Angriffes auf die Schweiz vorbereitende Abmachungen getroffen wurden.
Wir besitzen reichste Dokumentationen über diesen Fall. Wir wissen, was neutralitätsrechtlich möglich ist und was nicht. Kooperation nur um der Kooperation willen oder allein aus Kostengründen oder weil sie attraktiv oder herausfordernd erscheint, ist neutralitätsrechtlich nicht gestattet. Darüber muss man sich im Klaren sein. Ich glaube, der Bundesrat ist sich darüber auch im Klaren.
Ich entnehme das z. B. einem interessanten Schreiben an Flugwaffenoffiziere, die auf eine Auslandausbildung vorbereitet wurden. Sie wurden darin zu "Botschaftern der Kooperation", zu "Botschaftern der Interoperabilität" usw. ernannt. Von Neutralität steht kein Wort in diesem Schreiben; Neutralität interessiert hier offenbar nicht mehr.
Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn wir die Neutralität aufgeben, müsste das hier klar gesagt werden. Es darf nicht einfach eine Entwicklung in die Wege geleitet werden, die ein Prinzip aushöhlt, von dem man dem Volk immer wieder verspricht, man halte es ein.
Wenn wir schon vom Volk sprechen, Herr Bundespräsident: Mir ist nicht bekannt, in welcher Weise der letzte Abstimmungssonntag in Bezug auf die Armee in diesem Land irgendetwas geändert haben sollte. Aber es gibt einen klaren Volksentscheid über den Auslandeinsatz der Armee, nämlich den Blauhelmentscheid; an diesem hat sich nichts geändert, sosehr Sie das auch wünschen möchten.