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Schilliger Peter · Nationalrat · 2017-12-13

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion nehme ich Stellung zum vorliegenden Antrag der Einigungskonferenz. Dieses Votum möchte ich auch dazu nutzen, die Bewertung der gesamten Vorlage durch die Fraktion darzulegen.

Für die FDP-Liberale Fraktion ist der Handlungsbedarf für den Um- und Ausbau der Stromnetze unbestritten. Viele Inhalte im Kern der Vorlage konnten grossmehrheitlich in unserem Sinne angepasst werden. Die Unterstützung dieses Teils der Vorlage steht darum ausser Frage.

Gleichzeitig muss die Fraktion auch die neue Frage beantworten, ob sie mit der Verabschiedung dieser Vorlage einer zusätzlichen indirekten Unterstützung der erneuerbaren Energien, vornehmlich der Wasserkraft, zustimmen soll. Diese Unterstützung steht nicht nur inhaltlich, sondern auch verfahrenstechnisch quer in der Landschaft. In der artfremden Diskussion über die Durchschnittspreismethode haben unsere Bundespräsidentin und ein Grossteil des Nationalrates mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Vermischung nicht vorzunehmen sei und dass keine markt- und kostenrelevanten Anpassungen vorzunehmen seien; dies insbesondere, weil diese Lösung weder inhaltlich geklärt noch einer Vernehmlassung unterzogen worden sei. Trotzdem überstand die mehrmals angepasste Bestimmung nun auch die gestrige Einigungskonferenz. Nicht nur verfahrensmässig, sondern auch inhaltlich kann eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion dieser Unterstützung der Wasserkraft nicht viel Positives abgewinnen.

Die folgenden Gründe sprechen dagegen:

1. Bereits mit der Zustimmung zur Energiestrategie 2050 wurde eine Marktprämie für die Grosswasserkraft von rund 110 Millionen Franken jährlich eingeführt. Diese greift in den Jahren 2018 bis 2022.

2. Ein Bericht des Bundesrates, datiert vom 1. Dezember 2017, bestätigt, dass die bestehende Wasserkraft keine weiter gehende Unterstützung benötigt.

3. Die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzestextes sind nicht absehbar, und niemand kann eine Zahl nennen; vermutlich liegen sie im Dunstbereich zwischen 30 und 100 Millionen Franken jährlich.

4. Wir gefährden mit diesem Entscheid die Weiterentwicklung diverser Geschäfte - ich denke dabei an die Anpassung des Wasserzinses und an die möglichst rasche Liberalisierung des Strommarktes. Der Druck, kurzfristig etwas am bestehenden System zu ändern, ist mit diesem Entscheid weg.

5. Den Preis für all diese Unterstützungsmassnahmen bezahlt der gebundene Kunde, also der private Konsument und die KMU-Welt. Sie können sich nicht wehren, sondern müssen einfach bezahlen. Dass sich sowohl der Gewerbeverband als auch die Stiftung für Konsumentenschutz gegen die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz aussprechen, weist eindrücklich auf diese Problemstellung hin. Ich denke, es ist eine Seltenheit, dass bei uns eine E-Mail vom Gewerbeverband und vom Konsumentenschutz hereinkommt.

Die FDP-Liberale Fraktion hat die Güterabwägung zwischen positiven und negativen Elementen in dieser Vorlage intensiv diskutiert und ist grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen.