Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-12-13
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Ich habe meine Interessenbindung bei der ersten Differenzbereinigung bekanntgegeben. Ich gehe davon aus, dass damit meine parlamentarische Verpflichtung, die Interessenbindung zu Beginn eines Geschäftes offenzulegen, erfüllt ist.
Zur Frage der Kosten: Es ist ganz wichtig, dass Sie die ersten Worte von Artikel 6 Absatz 5bis lesen: "Soweit die Betreiber der Verteilnetze die festen Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern ..." Das heisst nicht, dass es für die Endkunden einen Zwangskonsum gibt. Man kann als fester Endkunde bei seinem Elektrizitätsversorgungsunternehmen durchaus die Frage stellen, ob es einen europäischen Strommix habe. Es gibt in diesem Gesetz keinen Automatismus, mit dem man Kosten auf die festen Endkunden überwälzen kann, sondern es gibt heute - das ist die Praxis bei vielen Elektrizitätsversorgungsunternehmen - verschiedene Produkte, die den festen Endkunden angeboten werden. Wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen aber ein Produkt mit erneuerbarer Energie anbietet und der Endkunde ein solches Produkt nutzt, dann dürfen die Gestehungskosten in dieses Produkt eingerechnet werden.
Ich glaube, wenn ich mich heute auf eine Zahl festlegen müsste, dann würde ich mich auf die 30 Millionen Franken festlegen, die in diesem Saal auch schon erwähnt wurden.