Amstutz Adrian · Nationalrat · 2017-12-13
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13
Wortprotokoll
"Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst" - das tönt relativ einfach, ist es aber im heutigen Zeitpunkt leider nicht. Wir erwarten ja vom Nachrichtendienst, dass er in der Lage ist, terroristische Anschläge frühzeitig zu erkennen und die Menschen in der Schweiz vor solchen Anschlägen zu schützen. Gleichzeitig verwehren wir ihm die Instrumente, die es ihm erlauben würden, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Es geht hier also um die Vorladungskompetenz. Eine Vorladung ist heute im Prinzip schon möglich, aber - Sie hören richtig - der Vorgeladene muss nicht kommen, es ist freiwillig. Das ist wirklich absurd! Wir reden hier von verdächtigen Gefährdern, von Leuten, die radikalisiert sind, von allfälligen Terroristen. Dennoch verwehren wir es dem Nachrichtendienst, dass diesen Vorladungen Folge geleistet werden muss. So ist etwa der Hassprediger von Biel vorgeladen worden. Er kam aber nicht. Mittlerweile ist er - ich glaube, nach der dritten Einladung - erschienen. Er hat aber wahrscheinlich keine Auskunft gegeben; das weiss ich nicht. Es ist aber schon interessant: Der gleiche Nachrichtendienst soll dann präventiv für uns tätig sein.
Meine Motion fordert, dass das Gesetz in diesem Punkt angepasst wird, sodass, wer vorgeladen ist, auch erscheinen muss, wobei die Person, wenn sie das nicht tut, Konsequenzen in Form von Bussen, Haft, ausländerrechtlichen Massnahmen oder einer Kürzung von Sozialhilfegeldern zu tragen hat. Es kann doch nicht sein, dass wir in einem Land leben, in dem ein Fischer, der ohne Patent beim Fischen erwischt wird, auf den Polizeiposten muss, ansonsten er irgendwann einmal streng gebüsst oder sogar abgeführt wird, während ein möglicher Terrorist auswählen kann, ob er beim Nachrichtendienst antanzen soll oder nicht![GZ]
Bitte unterstützen Sie meine Motion.