Vogler Karl · Nationalrat · 2017-12-13
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-12-13
Wortprotokoll
Die Standesinitiative St. Gallen verlangt, das Bundesgesetz über die Raumplanung dahingehend anzupassen, dass die Kantone bei der Bewilligung von unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone den Gemeinden die Zuständigkeit erteilen können. Begründet wird die Standesinitiative zusammengefasst damit, dass die Vereinfachung der Abläufe und der Baubewilligungsverfahren innerhalb und ausserhalb der Bauzone ein wichtiges Ziel des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes sei und dabei die Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden eine wichtige Rolle spiele. Um die kantonale Verwaltung von Bagatellfällen zu entlasten, soll der Kanton bei unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone neu den Gemeinden die Zuständigkeit erteilen können. Der Kanton selber soll festlegen, welche Bauvorhaben als unbedeutend gelten. Das ist zusammengefasst die Begründung dieser Standesinitiative.
Die Kommission hat die Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2017 beraten und mit 16 zu 7 Stimmen beschlossen, ihr keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Standesinitiative mit verschiedenen Risiken und Problemen behaftet ist. Ein erstes Problem ist dasjenige der einheitlichen Rechtsanwendung. Während es heute beim Thema "Bauen ausserhalb der Bauzone" mit den 26 Kantonen noch möglich ist, eine einigermassen einheitliche und konsistente Rechtspraxis aufrechtzuerhalten, so wäre das, wenn die rund 2300 Gemeinden bei sogenannt unbedeutenden Bauvorhaben eigene Entscheidkompetenzen erhalten, nicht mehr möglich. Es würde zu einer Vielzahl unterschiedlicher Praktiken kommen: Die eine Gemeinde pflegt eine large Praxis, die andere eine harte. Als Folge würde es, und das ist ein weiteres Problemfeld, vermehrt zu Rechtsverfahren kommen, allenfalls auch gegen die Gemeinden - das umso mehr, als die Formulierung "unbedeutende Bauten" unpräzise ist und sich die Frage stellt, was alles unter diesen Begriff zu subsumieren wäre.
Man stelle sich vor, eine sogenannt unbedeutende Baute wurde bewilligt. Anschliessend stellt ein Gericht fest, dass die Baute bedeutend ist, mit der Folge, dass das Verfahren neu begonnen werden muss, weil eine Bewilligung für eine Baute ausserhalb der Bauzone von einer unzuständigen Behörde erteilt wurde und damit nichtig ist. Die Verfahren würden nicht vereinfacht, sondern verkompliziert.
Weiter weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die kantonalen Stellen heute über die notwendige Gesamtsicht, über grosse Erfahrung sowie über grosses Fachwissen im Bereich Naturgefahren, Einpassung der Bauten in die Landschaft usw. verfügen - Kenntnisse und Erfahrungen, welche sich die Gemeinden aneignen müssten. Weiter befürchtet die Kommissionsmehrheit, dass die Gemeinden unter starken Druck von bauwilligen Personen kämen und viele Gemeinden deshalb diese Kompetenz gar nicht wünschen. Und schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass der Kanton und die Gemeinden bereits heute die Möglichkeit haben, unbedeutende Bauvorhaben möglichst rasch einer Bewilligung zuzuführen. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Kommissionsminderheit verweist darauf, dass es sich bei vielen Baugesuchen um Bagatellfälle handelt und dass diese im Sinne des föderalistischen Gedankens ohne Weiteres von den ortskundigen Gemeindebehörden bewilligt werden könnten.
Namens der deutlichen Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, der Standesinitiative St. Gallen keine Folge zu geben. Gleiches hat im Übrigen der Ständerat am 12. Juni dieses Jahres beschlossen.