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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-12-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich nicht zu den institutionellen Fragen äussern. Es ist klar, dass dieser Beschluss voraussetzt, dass die entsprechende Gesetzesgrundlage dann auch geschaffen wird. Das ist aber ohne Weiteres möglich, so der Wille dazu vorhanden ist.

Zu den Voten, in denen nun in etwas erschreckender Weise gesagt wurde, 370, fast 400 Millionen Franken seien nichts, seien ein Tropfen in den Ozean: Ich habe das Wort "Placebo" gehört, und dies sogar noch von Vertretern, die hinter der Reform der Altersvorsorge 2020 gestanden haben. Ich muss einfach sagen: Diese 370, fast 400 Millionen Franken entscheiden die Zukunft der AHV nicht, das ist klar und unbestritten. Klar ist auch der Stellenwert dieser Diskussion für die zukünftigen Diskussionen um die Gestaltung der Altersvorsorge. Es ist am Schluss nicht entscheidend, aber es ist auch nicht nichts. Das muss hier unterstrichen werden.

Sie müssen die 370 Millionen Franken in Relation setzen zum Beispiel zur Spielbankenabgabe. Es war in den Räten unbestritten, dass die Erträge der Spielbankenabgabe der AHV zugutekommen sollen. Das ist so beschlossen worden, und das entspricht auch dem Volkswillen. Worum geht es bei den Spielbanken? Es geht um 300 Millionen Franken - deutlich weniger, als hier zur Diskussion steht. Alle, die nun sagen, 370, 400 Millionen Franken, das sei Placebo, erinnere ich dann wieder daran, wenn wir über die Höhe des Mehrwertsteuerzuschlages sprechen. Das sind anderthalb Mehrwertsteuerpromille, das ist nicht nichts, sondern das schenkt ein. Diese Erhöhung ist dann wieder hochumstritten. Es sind Beträge, die - natürlich zusammen mit allem anderen - eine Rolle spielen.

Kollege Kuprecht hat darauf hingewiesen: Wenn diese Zuweisung an die AHV so erfolgt, wie es in der Reform der Altersvorsorge 2020 hier unbestritten war, dann stellen wir nichts anderes her als den verfassungsmässigen Zustand. Das Volk hat damals keine Mehrwertsteuer zugunsten des Bundeshaushaltes, sondern für die AHV beschlossen. Mit diesem Signal würde man nun dafür sorgen, dass jetzt auch für die kommenden Jahre, bis dereinst wieder eine Altersvorsorgereform steht - das kann eben dauern -, das Geld, das verfassungsmässig der AHV versprochen war, auch dem verfassungsmässigen Zweck zukommt. Es wäre ein gutes Signal auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner - das ist ja die ganze Bevölkerung -, den verfassungsmässigen Zustand wiederherzustellen und die 370 Millionen Franken dem Zweck zu widmen, für den sie vorgesehen waren.