preparatory:AB 224841
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-14
Wortprotokoll
Wie ich schon vorhin ausgeführt habe, hat eine Arbeitsgruppe der Gafi die Schweiz besucht, einen Bericht verabschiedet, der Schweiz insgesamt eine gute Note erteilt, auf einige Lücken hingewiesen und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Wir sind daran, diese Empfehlungen in eine Vernehmlassungsbotschaft einzuarbeiten, die Sie in der ersten Hälfte des nächsten Jahres erhalten werden.
Nun zum Postulat 16.3345, "Veröffentlichung des Berichtes der Finma über die Panama Papers": Hier möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Finma selbstständig entscheidet, was sie veröffentlicht und wie sie das veröffentlicht. Der Bundesrat darf aufgrund der Unabhängigkeit der Finma auch auf die Kommunikation keinen Einfluss nehmen. Die Finma ist aber von Gesetzes wegen verpflichtet, in Bezug auf einzelne Fälle zurückhaltend zu informieren. Das erleben Sie ja immer auch. Es werden kaum Institute oder Namen genannt, sondern es wird allenfalls darüber berichtet, was man gemacht hat.
Wie die Finma dann über die Erkenntnisse berichten wird, wird sie selbst entscheiden. Wenn dafür ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis entsteht, bin ich überzeugt, dass Sie von der Finma etwas hören werden. Aber es liegt nicht am Bundesrat zu entscheiden, was die Finma zu veröffentlichen hat und was nicht.
Aber ich möchte noch einmal die Erwartungen, die mit dieser Medienkampagne geweckt wurden, etwas dämpfen. Man kommt international und besonders in der Schweiz zum Schluss, dass da sehr viel Staub aufgewirbelt wurde; aber nachdem sich dieser gelegt hat, bleibt wenig übrig. Erste Erkenntnisse deuten auch bei den Paradise Papers darauf hin, dass der mediale Rummel einiges grösser sein wird als die Substanz. Wenn die Forderung kommt, die Öffentlichkeit sei zu informieren, dann ist die Information damit eigentlich: Bis jetzt haben wir nichts Wesentliches erkannt.