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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-14

Wortprotokoll

Ich kann bestätigen, was Ihr Kommissionssprecher gesagt hat: Die Einigungskonferenz hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, der tatsächlich auch vertretbar ist, weil er beträchtliche Fortschritte, Vorteile für den Schutz von gefährdeten Kindern bringt, und das ist ja das Ziel dieser Vorlage. Dass zwischen den Voraussetzungen für ein Melderecht und den Voraussetzungen für eine Meldepflicht eine Differenz besteht, kann man ebenfalls erklären. Wichtig ist - ich habe Ihnen das letztes Mal schon gesagt, weil das auch im Nationalrat so wiederholt wurde -: Bei einer Gefährdungsmeldung sollen wenn möglich Anhaltspunkte genannt werden. Deshalb steht jetzt hier "konkrete Hinweise". Gemeldet wird nämlich nicht der Verdacht, sondern eine Beobachtung.

In diesem Sinne kann man, glaube ich, sagen, dass die Berufsgeheimnisträger in Zukunft eben auch eine Meldung machen, wenn sie Hinweise auf eine Gefährdung haben, und nicht erst, wenn eine Straftat vorliegt. Das ist eine Verbesserung für den Kindesschutz. Wenn jetzt nicht nur Lehrpersonen, sondern alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben, einer Meldepflicht unterstehen, ist das ebenfalls ein Fortschritt.

In diesem Sinne kann ich vonseiten des Bundesrates die Lösung der Einigungskonferenz ebenfalls unterstützen.

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