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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2002-06-10

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-10

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich stelle fest: Sie ringen darum, dass Ihre Armee vom Volk verstanden und mitgetragen wird, damit das Volk auch bereit ist, die bedeutenden Kosten für diese Armee zu tragen, die es bis jetzt übrigens immer getragen hat.

Der Antrag der Minderheit geht darauf aus, die Armee im Volk besser zu verankern, ihren Auftrag verständlicher zu machen. Ich verlange - mit einer Ausnahme - nichts, das nicht auch der Bundesrat vertritt. Ich verlange auf jeden Fall nichts Wesentliches, das nicht auch der Bundesrat vertritt. Ich verlange nur eine andere Reihenfolge der Aufgaben.

Ich beziehe mich dabei auf unzählige Aussagen, die in Abstimmungskämpfen und Diskussionen gemacht worden sind. "Landesverteidigung zuerst", hiess es da immer. Das bleibe immer so, auch wenn die Armee zusätzlich im Ausland eingesetzt werden könne. Ich wende mich nicht gegen diesen zweiten Auftrag, aber ich ersuche Sie, den Armeeauftrag dem Volk verständlich zu machen, indem Sie den Hauptauftrag, die Landesverteidigung, den Schutz der Bevölkerung, an die Spitze setzen.

Und dann ändern wir noch ein Wort. Schauen Sie das Wort genau an. Wir verlangen: Die Armee "gewährleistet" die Sicherheit, "gewährleistet" den Schutz der Bevölkerung. Das ist ein klarer Auftrag. Der Bundesrat sagt, die Armee "trägt bei" zum Schutz der Bevölkerung. Interessanterweise sagen die Befürworter der bundesrätlichen Fassung, sie folgten genau der Bundesverfassung. Nur stimmt das nicht ganz. Laut Bundesverfassung hat die Armee das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen - so steht es in der Verfassung -, sie hat nicht nur zum Schutz beizutragen. Weshalb wird dieser Verfassungsauftrag abgeschwächt? Weshalb soll die Armee nur noch Beiträge leisten, wenn sie in der Verfassung den Auftrag hat "zu verteidigen"?

Ich bitte Sie, in der Wortwahl genau zu sein. Wenn Sie den Auftrag genau formulieren, machen Sie den Auftrag auch verständlich.

Jetzt zu dem, was tatsächlich neu ist an meinem Antrag: Schaffen Sie im Gesetz die Grundlage, damit die Armee bedrohungsgerecht bezüglich innerer und äusserer Sicherheit handeln kann! Ich verlange von Ihnen nicht, die Verfassung zu brechen, Herr Bundesrat. Aber wir müssen uns daran erinnern, dass die Armee den Auftrag hat, Sicherheit zu gewährleisten und zu vermitteln - das zuallererst. Wenn wir aufgrund veränderter Bedingungen und Bedrohungen feststellen, dass die heutige Grundlage nicht mehr genügt, müssen wir darangehen, sie zu ändern. Wenn wir argumentieren, wir seien jetzt an den Buchstaben von heute gefesselt, dann wird es schwierig, den eigentlichen Auftrag zu erfüllen. Wir wären dann zwar buchstabengetreu, aber der wirkliche Auftrag heisst doch: "Sicherheit zuerst"! "Sicherheit zuerst" haben wir mit der Armee zu erfüllen!

Eine Nebenbemerkung zur Verfassung - da würde mich eine Antwort interessieren -: Die Armee, über deren Ausgestaltung wir jetzt diskutieren und in der Kommission diskutiert haben und zu der es noch ein Referendum geben könnte, wird ja längst umgebaut. Da sind schon Verbände aufgelöst worden, Kommandos aufgehoben und Leute mit neuen Kommandos betraut worden - da wird längstens umgesetzt! Wo ist eigentlich die Verfassungsgrundlage dafür, dass man längst umsetzt, wenn das Parlament noch debattiert und eine Referendumsfrist noch bevorsteht?

Es geht darum, dass unsere Armee glaubwürdig und bedrohungsgerecht Antworten und Sicherheit vermitteln kann - das ist das Entscheidende! Wenn sie das vermittelt, Herr Bundesrat, steht das Volk hinter der Armee; dann wird das Volk verhindern, dass die Armee zum Steinbruch wird, wo alle anderen Gelder holen, um eigene, kurzfristige Gelüste zu befriedigen und Wahlversprechen einzulösen. Das wird das Volk verhindern, wenn der Schutz des Landes, der Schutz der Bevölkerung an der Spitze der Armeeaufträge steht. Sagen Sie das im ersten Artikel dieses Gesetzes! Dann tragen Sie mindestens zur Verbesserung des Armeefundamentes bei, das wirklich noch verbesserungsfähig ist.