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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-12-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Auch ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und sie genauestens anzuschauen. Denn, um es vorwegzunehmen, wenn diejenige Lösung, die jetzt von der Mehrheit vertreten wird, angenommen würde, müsste ich diese Vorlage klar ablehnen.

Es wurde vom Sprecher der Kommission aufgezeigt, wie das Ganze entstanden ist. Es war eine Kommissionsinitiative, welche diesen Prozess beschleunigen wollte, den der Bundesrat ja bereits eingeleitet hatte. Wir sind dann auf das Projekt des Bundesrates bei der Totalrevision der Gesetzgebung eingestiegen, haben dann aber - jetzt kommt das Problem -, nachdem die Vernehmlassung durchgeführt worden war, auf der Basis der bundesrätlichen Vorlage erhebliche Verschärfungen vorgenommen. Wir haben zum Beispiel die Tonaufzeichnung, den Lauschangriff, in die Vorlage einbezogen und auch die technischen Massnahmen eröffnet, welche die Überwachung ergänzen sollen. Auch andere Bestimmungen gehen viel weiter als der bundesrätliche Entwurf.

Wir haben dann nach dieser Verschärfung keine weiteren Diskussionen, auch keine Anhörungen mehr durchgeführt. Dementsprechend ist es verständlich, dass in letzter Sekunde namhafte Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler unseres Landes Alarm geschlagen haben. Sie haben das Schreiben auch erhalten, in welchem sie uns mitteilen, dass sie unseren Revisionsentwurf des ATSG als ausserordentlich problematisch bezeichnen, weil eben dort viele Blankettnormen ohne die entsprechend erforderlichen rechtsstaatlichen Sicherungen vorgesehen sind.

Wir wissen, dass ein Drittel der bisher getätigten Observationen sich als falsch, als unnötig, als nicht zielführend erwiesen hat. Das heisst, etwa neunzig Observationen, die gemacht worden sind, sind zu Unrecht gemacht worden. Jetzt muss man sich mal vorstellen, dass diese Observationen nach den Möglichkeiten, welche die Lösung der Mehrheit bringen soll, durchgeführt würden. Es wäre möglich, dass technische Massnahmen auf die falschen Personen angewandt würden, zum Beispiel auf das Auto der Freundin. Man hätte durch das Tätigwerden Informationen, welche überhaupt keinen Bezug zur vorgeworfenen Widerhandlung hätten.

Ich war bei der Bearbeitung des Nachrichtendienstgesetzes dabei. Dort haben wir, Herr Kuprecht, sehr seriös und unter Einbezug aller Eventualitäten eine rechtsstaatlich korrekte Gesetzgebung vorgenommen. Der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, geht wesentlich weiter als die Staatsschutzmassnahmen. Die Mehrheit der Kommission möchte Massnahmen ergreifen, die weiter gehen als jene für die Bekämpfung des Terrorismus - man muss sich das einmal vorstellen! -, und zwar sogar ohne Einbezug einer richterlichen Korrektur, einer richterlichen Anweisung.

Wir sind in einem sehr sensiblen Bereich. Ich bin klar der Meinung, dass das Gewaltmonopol in unserem Staat von der Polizei, von staatlich kontrollierten Organen wahrgenommen werden muss und wir, wenn wir zur zivilen Kontrolle übergehen, sehr, sehr vorsichtig agieren müssen, um den rechtsstaatlichen Prinzipien treu zu bleiben. Die Vorlage der Mehrheit der Kommission entspricht diesen Regeln in keiner Weise, wie dies auch die vier Professoren festgestellt haben. Dementsprechend muss man sich wirklich genügend Zeit einräumen, um in einem solch sensiblen Bereich, der theoretisch alle in der Schweiz betreffen kann, richtig zu legiferieren. Denn es geht ja um das Unfallversicherungsgesetz, die IV und die Arbeitslosenentschädigung. Dieses Gesetz hat dann auch Vorbildcharakter für die Gesetzgebungen in den [PAGE 1000] Kantonen betreffend die Sozialhilfe. Selbstverständlich werden dort ähnliche Überlegungen gemacht, es stellt sich auch dort die Frage, wie man mit der Observation Betrügereien aufdecken will.

Kollege Kuprecht, es kann doch nicht sein, dass für den zivilen Teil einer Widerhandlung, eines Verbrechens oder Vergehens strengere Observationsmöglichkeiten angelobt werden als für den strafrechtlichen Teil. Es kann nicht sein, dass Verbrechen gegen Leib und Leben mit weniger Observationsmöglichkeiten bekämpft werden als Tätigkeiten, welche die Finanzen der Sozialversicherungen betreffen. Schliesslich stellt sich natürlich auch die Frage, welches die Wirkung einer solchen gesetzlichen Vorlage auf weitere nationale Interessen wäre, beispielsweise bei der Bekämpfung des Steuerbetruges oder des Subventionsbetruges. Selbstverständlich ist einer, der einen Subventionsbetrug begeht, in der gleichen Kategorie anzusiedeln wie einer, der eine Invalidenversicherung betrügt. Es wäre interessant zu wissen, ob Sie bereit wären, in diesen Bereichen auch mit solchen Kanonen zu schiessen.

Ich empfehle Ihnen dementsprechend, auf die Vorlage einzutreten, aber dann den Minderheitsanträgen zuzustimmen.