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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-12-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Nur noch kurz zu dem, was Kollege Dittli jetzt gesagt hat: Ich glaube, Sie machen die Dinge schon einfacher, als sie sind, wenn Sie sagen, es gebe hier nur Fragen, die glasklar seien. Die Arbeiten, die Aufsätze, die Interventionen der Professoren kamen alle nach den Kommissionsberatungen. Es ist darauf hingewiesen worden beim Eintreten. Es gab ja zu den Vorschlägen der Kommission kein Vernehmlassungsverfahren. Wir hatten ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorschlag des Bundesrates, aber nicht zu dem, was die Kommission vorgeschlagen hat. Es werden grosse Bedenken vorgebracht in diesen Arbeiten, die darauf beruhen, dass mit den Vorschlägen der Kommission sehr viel weiter gegangen wird, als dies im Strafrecht der Fall ist oder beim Nachrichtendienstgesetz, und das, ohne dass dies überhaupt je Gegenstand einer Vernehmlassung, einer Vertiefung oder einer Anhörung war.

In diesem Sinne meine ich doch, Kollege Dittli, dass wir auch die Unterschiede dieses Themas zu Strafrecht und Strafprozess im Auge behalten müssen. Dieser greift immer dann ein, wenn ein Tatverdacht gegeben ist. Strafrecht heisst - weil wir ja hier im Bereich staatlichen Handelns sind -, dass die Behörden Anzeige erstatten müssen. Versicherungsbetrug ist ein Delikt. Wir sind hier nicht im strafrechtlichen Bereich, sondern es geht um die Missbrauchsbekämpfung, und das betrifft das Verwaltungsrecht. Das ist eine Vorstufe zum Strafrecht. Es ist deshalb doch die Frage, ob es nicht ausserordentlich kritisch ist, wenn man im Vorfeld des Strafrechts, bei der Missbrauchsbekämpfung, weiter geht und weiter gehen will mit den Mitteln, die eingesetzt werden, und dem [PAGE 1004] Umfang, was untersucht und observiert werden soll, als im Strafrecht selber. Das sind unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ernsthafte Bedenken, das ist gesagt worden.

Der Zeitverlust für die Gesetzgebung würde bei einer Rückweisung drei Monate betragen. Wir könnten uns in der Kommission - wir sind ja beide Mitglieder der Kommission - vornehmen, das Geschäft in die Frühjahrssession zu bringen, und zwar nach der Anhörung und nach der Vertiefung der entsprechenden Fragen, die eben in der Kommission nicht vertieft worden sind. Wir können es uns in einem so heiklen Feld, glaube ich, nicht leisten, Gesetzgebung im Blindflug zu machen. Wir brauchen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesen Fragen, und das spricht dafür, dass die Arbeit in der Kommission doch noch vertieft werden muss. Es würde uns dabei kein Stein aus der Krone fallen, wenn wir diese Arbeit noch einmal zurücknehmen würden.