Stöckli Hans · Ständerat · 2017-12-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Erstens, lieber Kollege Eberle, haben wir in der Kommission, gestützt auf die neuen Verschärfungen des Gesetzes, ausdrücklich beschlossen, keine Anhörungen durchzuführen. Das heisst, die Gesetzesartikel, die jetzt von den Professoren moniert worden sind, wurden weder von der Kommission für Rechtsfragen noch von der Staatspolitischen Kommission, noch von aussenstehenden unabhängigen Juristinnen und Juristen angeschaut. Wenn wir so legiferieren, riskieren wir, unseren Ruf als Chambre de Réflexion zu verlieren.
Zweitens, lieber Kollege Kuprecht: Wenn hier nicht Präventionsmassnahmen beschlossen würden, wären wir im falschen Kino. Der Sinn dieser Massnahmen ist es eben gerade, Missbräuche zu entdecken. Wenn sie strafrechtlich relevant sind und entsprechend begangen wurden, ist es nicht mehr die Aufgabe der Privatpersonen der Versicherungsanstalten, die Dossiers weiterzuführen, sondern dann kommen die Massnahmen des Strafrechts zum Zuge. Die präventive Wirkung ist einer der wichtigsten Pfeiler, weshalb ich diesem Gesetz vom Grundsatz her zustimmen werde. Die Leute müssen wissen, dass man bei begründeten Verdachtsmomenten Observationen durchführen kann, dies aber immer im Rahmen einer staatsrechtlichen Beurteilung. So wie die Nachrichtendienstgesetzgebung den Staatsschutz ins Zentrum gerückt hat, schützen wir hier die Finanzen der Sozialversicherungen. Das ist das Korrelat, das ist das Pendant.
Ich habe es beim Eintreten erwähnt: Weil das, was wir hier beschliessen, Konsequenzen für weitere Gesetzgebungen hat, tun wir gut daran, vorsichtig zu legiferieren und zumindest nicht die Ohren zu verschliessen, wenn uns Professoren, die nicht aus der linken Ecke stammen, zu etwas auffordern.