Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-12-14
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Die Enthüllungen und die Berichterstattung in Sachen Panama Papers vom April 2016 sind uns noch in Erinnerung, auch wenn sie jetzt bereits durch die Paradise Papers überlagert worden sind. Unbestritten wird wohl sein, dass regulatorische Massnahmen durchaus geeignet sind, gewisse Machenschaften zwar nicht zu verhindern, sie aber doch wenigstens einzudämmen. Spätestens wenn mithilfe von Trusts und anderen Offshore-Konstrukten zu Steuergeldwäscherei beigetragen wird, ist wohl die rote Linie zwischen Legalität und auch grosszügig ausgelegter Grauzone eindeutig überschritten.
Der Bericht "Die Schattenwirtschaft beseitigen", der im November 2016 in Brüssel veröffentlicht wurde, hat es in sich. Er [PAGE 2169] ist 25 Seiten dünn, listet 12 Empfehlungen auf. Gemäss Analysten würde deren Umsetzung tiefgreifende Veränderungen der Finanzindustrie bewirken, auch in unserem Lande. Ein hochkarätiges Expertengremium wurde von Panamas Präsidenten einberufen, um Vorschläge zu erarbeiten, damit aus den Vorkommnissen Lehren gezogen werden. Ebenfalls dabei waren der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz und der Basler Strafrechtsprofessor und Fifa-Experte Mark Pieth. Als sie hörten, dass ihr Bericht nicht publiziert werde, verliessen sie die Gruppe unter Protest.
Es ist festzustellen, dass nicht wenige Schweizer Finanzintermediäre und weitere Dienstleister wie Treuhänder, Advokaturbüros offensichtlich weder an einer Aufklärung noch an einer Praxisänderung und schon gar nicht an einer strafrechtlichen Klärung Interesse haben. Facettenreiche Spuren der Panama-Kanzlei Mossack Fonseca und Co. führen gemäss vielen Hinweisen auch in die Schweiz.
Persönlich denke ich, dass die Qualität der Schweizer Finanzindustrie nicht auf die Realisierung problembelasteter Geschäfte angewiesen ist, ganz im Gegenteil. Qualitativ hochstehende Dienstleistungen innerhalb klarer, griffiger Gesetze und Geschäftspraktiken, welche ethische Grundsätze einhalten, sind der Schlüssel für eine nachhaltig und längerfristig prosperierende Branche.
Meine Motion will die Klärung der Frage bringen, ob Schweizer Finanzintermediäre und/oder weitere Dienstleister in ihrem Geschäftsverkehr mit der Offshore-Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und Co. in Panama die aufsichts-, steuer- und strafrechtlichen Vorgaben der Schweiz eingehalten haben oder nicht. Das ist im Interesse unserer Volkswirtschaft und auch des Finanzplatzes.
Offensichtlich nutzt der Bundesrat, meines Erachtens zu Recht, seinen Spielraum gerne, um private Schweizer Unternehmen im Ausland bekanntzumachen. Konkret verweise ich auf die unterstützenden Aktivitäten unseres Wirtschaftsministers vor einigen Wochen, durch welche der asiatische Markt das Schweizer Know-how im Bau von Schienenrollmaterial kennenlernen konnte.
In der ablehnenden Stellungnahme zu meiner Motion legt der Bundesrat dar, ihm seien die Hände gebunden, er könne kein Licht in die undurchsichtige Situation der Finanzdienstleister bringen. Die Motion verlangt in keiner Art und Weise, irgendwelche rechtsstaatlichen Prinzipien zu ritzen oder gar zu verletzen. Aus volkswirtschaftlichem Interesse soll er mit der Finma und der Bundesanwaltschaft zur Klärung der Situation beitragen.
Es ist spannend, dass der Bundesrat ausweichend darlegt, weshalb er nichts tun könne. Teilweise argumentiert er zu Recht mit der Gewaltentrennung. Diese würde den Bundesrat aber in keiner Weise daran hindern, allenfalls anderweitig zur Klärung der Situation beizutragen. Die Stellungnahme des Bundesrates ist inzwischen bereits eineinhalb Jahre alt. Ich freue mich, vom Bundesrat nun zu hören, was er in der Zwischenzeit - einiges hat er schon gesagt - konkret geleistet hat, um seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten, im Interesse auch unseres Werkplatzes und einer imagegeschädigten Industrie.
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, etwas in Erfahrung zu bringen, damit zielführende Massnahmen getroffen werden können. Stimmen Sie meiner Motion zu, damit der Bundesrat in geeigneter Weise und mit adäquatem Ermessensspielraum bei der Umsetzung diese notwendige Aufgabe wahrnehmen kann.