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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-12-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Noch kurz zu dem, was Herr Bischof gesagt hat: Die Stellungnahmen, die wir erhalten haben, zeigen ja, dass das Argument von Kollege Stöckli durchaus richtig ist. Es ist so, dass wir noch einmal zurück zum Generellen müssen. Dem Verdacht auf ein strafbares Verhalten kann mit strafrechtlichen Mitteln nachgegangen werden. Es ist so, dass im Strafrecht die Kompetenzen in Bezug auf Observationen genau so weit gehen, wie es Kollege Stöckli geschildert hat: Sie beschränken sich auf den öffentlich zugänglichen Raum und betreffen nicht Fälle gemäss Buchstabe b des Kommissionsentwurfes, wonach, ausgehend vom öffentlichen Raum, der Privatbereich eingesehen werden kann. Die Logik einer solchen Bestimmung, die ja im Vorfeld des strafbaren Verhaltens greifen soll, ist ja die, dass die Möglichkeiten der Versicherer nicht weiter gehen sollen als jene, die im Strafrecht bestehen.

Schon deshalb spricht die Logik dafür, hier dem Antrag der Minderheit Stöckli zuzustimmen.

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