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Graf Maya · Nationalrat · 2018-02-26

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 12 Absätze 1 und 2.

In Artikel 5 geht es um die Zustimmung. Die Minderheit möchte, dass gemäss Absatz 1 von Artikel 5 die Zustimmung der betroffenen Person "nach hinreichender Aufklärung frei und schriftlich" erfolgt. Im Zentrum von Untersuchungen bei Genanalysen stehen immer hochsensible Personendaten, sei es bei einem Gentest in der Apotheke oder bei einer medizinischen Untersuchung. Der technische und wissenschaftliche Fortschritt erlaubt es heute, dass mit nur einer genetischen Analyse viele Erkenntnisse über das Erbgut gewonnen werden können, auch solche, nach denen man gar nicht gesucht hat. Die Zustimmung sollte deshalb für alle genetischen Untersuchungen in schriftlicher Form erfolgen. Dies würde auch die Anforderungen an nichtmedizinische Anbieter erhöhen. Schriftlichkeit verpflichtet zu genauer Information und Aufklärung der betroffenen Person. Eine schriftliche Zustimmung ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Nachvollziehbarkeit wichtig. Wir bitten Sie, diesem Minderheitsantrag zu Artikel 5 zuzustimmen.

In Artikel 12 geht es um die Verwendung von Proben und genetischen Daten zu einem anderen Zweck. Kollege Aebischer wird zum Antrag seiner Minderheit bei Absatz 1 sprechen, die ebenfalls eine schriftliche Zustimmung verlangt. Bei Absatz 2 verlangt meine Minderheit auch bei Daten, die in anonymisierter Form für einen anderen Zweck verwendet werden, die schriftliche Zustimmung. Die Widerspruchslösung ist angesichts der Verwendung von sensiblen Daten unserer Meinung nach nicht ausreichend. Es muss eine schriftliche Zustimmung vorliegen. Auch hier setzt die Schriftlichkeit voraus, dass zuvor umfassend informiert wird. Es ist zudem - das dürfen wir nicht vergessen - nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für die ausführende Person immer auch eine Absicherung, wenn nach einem Gespräch, nach einer Information eine kurze schriftliche Zustimmung erfolgt.

Wir beantragen Ihnen, den Minderheitsanträgen zu Artikel 5 und Artikel 12 zuzustimmen.