Herzog Verena · Nationalrat · 2018-02-26
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-26
Wortprotokoll
Wie wir bereits gehört haben, geht es in diesem Block - 1. Kapitel, 1. und 2. Abschnitt - um Grundsätze, die aber auch in weiteren Gesetzesartikeln zur Anwendung kommen.
Die Minderheit Graf Maya verlangt bei Artikel 5 Absatz 1 für genetische und pränatale Untersuchungen die schriftliche Zustimmung, die Minderheit Aebischer Matthias verlangt dies bei Artikel 12 Absatz 1 bei der Verwendung von Proben und genetischen Daten zu einem anderen Zweck, und die Minderheit Graf Maya verlangt dies bei Artikel 12 Absatz 2 auch für die Anonymisierung. Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird diese Schriftlichkeit ablehnen. Sie erachtet diese als unnötigen Bürokratieaufwand. Einzelne - wie auch ich - werden diesen Minderheiten zustimmen, da sie den Schutz der Untersuchungen als wichtiger erachten.
Bei Artikel 9, "Vermeidung von Überschussinformationen", wird die SVP-Fraktion der Mehrheit folgen. Im Gesetz ist in Artikel 9 bereits festgehalten, dass Überschussinformationen so weit als möglich vermieden werden müssen. Wichtig ist - und das ist mit Artikel 6 Buchstabe d auch bereits im Gesetz enthalten -, dass der Patient oder die Mutter darüber aufgeklärt werden muss, dass es Überschussinformationen geben kann und diese je nach Situation, wenn es zum Beispiel wie in Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a um das Geschlecht des Embryos geht, nicht mitgeteilt werden dürfen. Bei nichtmedizinischen Tests, zum Beispiel bei Profilanalysen, die in Apotheken oder im Internet eingeholt werden, gilt dieses Verbot bereits. Wie wir in der Kommissionssitzung erfahren haben, ist die Vernichtung von Daten - nicht nur der Überschussinformationen, sondern auch der Rohdaten - bereits im Datenschutzgesetz geregelt. Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Aebischer Matthias zu Artikel 9 Absatz 2, "Überschussinformationen sind unverzüglich zu vernichten", ablehnen. Ebenso wird sie den Antrag der Minderheit Reynard zu Artikel 14 Absätze 1 und 3 betreffend die Publikumswerbung ablehnen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dasselbe tun.