Dittli Josef · Ständerat · 2018-02-26
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
Hier liegt ein Antrag einer Minderheit vor. Die Mehrheit ist klar der Auffassung, dass wir diesem Antrag auf einen progressiven Steuertarif nicht folgen sollten. Sie geht von der Grundannahme aus, dass alle gleich viel Dienst zu leisten haben. Mit dem gleichen Ansatz ist hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt: Wer mehr verdient, zahlt ebenfalls 3 Prozent seines höheren Einkommens. Bis jetzt wurde bewusst auf eine Progression verzichtet.
Der Antrag der Minderheit würde zu einem Minderertrag von insgesamt 34 Millionen Franken führen, weil gegenüber heute sehr viele Betroffene weniger zahlen müssten. 33 Prozent aller Dienstpflichtigen zahlen heute die Mindestabgabe von 400 Franken. Zudem erzielen 52 Prozent aller Ersatzpflichtigen ein Einkommen von weniger als 33 000 Franken und würden ebenfalls von diesem Vorschlag profitieren. Die hohen Einkommen, bei denen die höheren Sätze zum Tragen kämen, sind jedoch wirklich die Ausnahme - nur 1 Prozent der Ersatzpflichtigen verdient mehr als 200 000 Franken, und nur sie müssten gegenüber heute mehr bezahlen. Es darf nicht günstiger sein, die Abgabe zu bezahlen, als Militärdienst zu leisten. Insgesamt führt der Antrag zu einer Vergünstigung der Abgabe, sodass künftig viel eher die Abgabe in Kauf genommen würde, statt Dienst zu leisten. Zudem können viele aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Dienst leisten.
Mit der vorgeschlagenen Progression will die Kommissionsminderheit vor allem die Grossverdiener stärker belasten, aber von diesen gibt es, wie ich eben aufgezeigt habe, nur sehr wenige. Angesichts der vielen Ersatzpflichtigen mit tiefem Einkommen ist eine solche Progression nicht sinnvoll, weil sie zu Mindereinnahmen von rund 20 Prozent bzw. 34 Millionen Franken führt. In diesem Sinne erachtet die Kommissionsmehrheit das bestehende System der Mindestabgabe von 400 Franken und einer Flatrate-Besteuerung von 3 Prozent als gerecht und sinnvoll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Wehrgerechtigkeit und ist in der Praxis einfach zu handhaben.
Ich empfehle Ihnen die Ablehnung des Antrages der Kommissionsminderheit.