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preparatory:AB 225382

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Für die CVP ist der Schutz des Fötus ein Anliegen von erster Priorität. Unsere Fraktion unterstützt die Minderheit Reynard, welche in Artikel 17 zusätzlich das Wort "schwerwiegend" einfügen will, sodass pränatale Untersuchungen nur in Bezug auf Eigenschaften durchgeführt werden dürfen, die den Fötus gesundheitlich wirklich schwerwiegend beeinträchtigen könnten.

Die CVP-Fraktion unterstützt auch die zweite Minderheit Reynard bei Artikel 17, wo es um Retterbabys geht. Jetzt steht im Gesetz, dass eine Mutter nicht vor der zwölften Schwangerschaftswoche informiert werden darf, ob sie ein Kind in sich trägt, das allenfalls aufgrund seines Nabelschnurblutes ein Geschwister retten könnte. In der zwölften Woche könnte dann aber die Information an die Mutter gehen, zu einem Zeitpunkt notabene, wo eine Abtreibung immer noch möglich wäre, sollte es eben kein Retterbaby sein. Dies gilt es zu verhindern. Die Kommissionsminderheit will deshalb diese Untersuchungen zur Abklärung des Nabelschnurblutes erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche zulassen. Dies hätte auch den Vorteil, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht unter Druck gesetzt werden kann, das Resultat der Untersuchung vor der zwölften Schwangerschaftswoche preiszugeben. Überhaupt ist es für die Ärzteschaft ein Problem, wenn sie mehr weiss und dieses Wissen einer Patientin nicht zukommen lassen darf. Wir bitten Sie, zum Schutz des Fötus der Minderheit der Kommission zu folgen.

In Artikel 21 fordert die Minderheit Graf Maya bei allen genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich vor und nach der Untersuchung eine Beratung. Bei präsymptomatischen und pränatalen Untersuchungen ist dies ohnehin der Fall. Bei diagnostischen Untersuchungen geht es um die richtige Wahl der Therapie. Zudem befindet sich die betroffene Person schon in ärztlicher Behandlung, wo sämtliche Klärungen und Beratungen sowieso erfolgen. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und lehnt diesen Minderheitsantrag ab.

Bei Artikel 25 geht es um die Form der Zustimmung. Bei präsymptomatischen und pränatalen genetischen Untersuchungen ist das Erfordernis einer schriftlichen Zustimmung bereits vorgesehen. Die Minderheit Aebischer Matthias verlangt eine Ausweitung auf den diagnostischen Bereich, in dem es lediglich um die Wahl der richtigen Therapie geht. Die [PAGE 17] Schriftlichkeit ist dafür nicht nötig. Die Zustimmung muss in jedem Fall ohnehin frei und ausdrücklich erfolgen. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit.

Das Recht auf Nichtwissen, welches bereits in Artikel 8 geregelt ist, ist zentral. Wer das Resultat einer genetischen Untersuchung nicht erfahren will, soll dazu nicht gezwungen werden. Da aber ein Fötus sein Recht selber nicht wahrnehmen kann, verlangt die Minderheit Aebischer Matthias, dass die schwangere Frau auf jeden Fall informiert werden muss, wenn der Fötus einer unmittelbar drohenden physischen Gefahr ausgesetzt ist. Die Entscheidung, ob sie informiert werden soll oder nicht, soll allein die werdende Mutter treffen. Die CVP-Fraktion unterstützt auch hier die Kommissionsmehrheit.

Artikel 30 regelt die Reihenuntersuchungen, welche der Früherkennung von genetisch bedingten Eigenschaften dienen. In der Schweiz gibt es momentan nur das Neugeborenen-Screening. Heute bewilligt das Bundesamt für Gesundheit das Anwendungskonzept. Die CVP-Fraktion möchte keine andere Bewilligungsbehörde und lehnt den Antrag der Minderheit Hardegger ab, welche anstelle des BAG den Bundesrat vorsieht.

Ich fasse zusammen: Mit Ausnahme der beiden Minderheiten Reynard bei Artikel 17 unterstützt die CVP-Fraktion überall die Kommissionsmehrheit. Ich bitte Sie, dies ebenso zu tun.

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