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Graber Konrad · Ständerat · 2018-02-26

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften sollen gegenüber Konkubinatspaaren nicht schlechtergestellt werden. Das will die Initiative des Kantons Aargau. Indem explizit auch Paare in eingetragener Partnerschaft erwähnt werden, besteht ein wesentlicher Unterschied gegenüber der damals vom Volk knapp abgelehnten Volksinitiative.

Ich bitte Sie auch zu beachten, dass die Diskussion zu dieser kantonalen Standesinitiative nachher nicht entlang der Frage nach Individualbesteuerung und Splitting erfolgen sollte. Das Thema geht wesentlich weiter.

Die Initiative beinhaltet zwei Forderungen. Die erste Forderung ist steuerrechtlich, die zweite Forderung ist sozialversicherungsrechtlich.

Zur steuerrechtlichen Forderung: Die Motion Bischof 16.3044, "Beseitigung der Heiratsstrafe", wurde in beiden Räten angenommen. Der Minderheit ist es wichtig, dass diese angenommene Motion nicht in Vergessenheit gerät. Die Befürchtung, dass dies geschieht, ist nicht ganz unbegründet.

Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Steuervorlage 17 erste Priorität hat. Dem kann ich noch zustimmen. Gleichzeitig gebe ich auch zu bedenken, dass die Motion am 3. März 2016 eingereicht wurde und von beiden Räten angenommen wurde. Auch diese Motion hat also einen hohen Stellenwert. Ich würde eigentlich erwarten, dass dann mindestens zum Zeitpunkt der Steuervorlage 17 auch über die Ausarbeitung einer Botschaft zu dieser Motion befunden werden kann. In politischer Hinsicht möchte ich auch alle diejenigen, denen die Steuervorlage 17 wichtig ist, daran erinnern, dass wahrscheinlich auch die natürlichen Personen irgendwo einen Ausgleich sehen wollen. Dazu würde sich eine Vorlage zur Motion eignen.

Ein weiterer Grund, weshalb diese Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, ist die neu entflammte Diskussion über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, über die Abschaffung der Umsatzabgabe und über die Abschaffung der Versicherungsabgabe. Diese Abgaben wurden vom Bundesrat in Zusammenhang mit der auf ein Jahr befristet erteilten Börsenäquivalenz ins Spiel gebracht. Im Vollausbau wäre die entsprechende Vorlage mit Ausfällen von 2 bis 3 Milliarden Franken verbunden.

Die Standesinitiative konnte in der Kommission aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht sistiert werden. Das war auch der Grund, weshalb sie traktandiert wurde und weshalb wir heute darüber diskutieren. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, mit der Ausarbeitung einer konkreten Vorlage in der Kommission zuzuwarten, bis der Bundesrat mit einer konkreten Botschaft zur Motion Bischof angetreten ist. Dies wäre wahrscheinlich dann auch der sinnvollere Weg. Wir müssen jetzt also diese Standesinitiative heute behandeln. Wir sind aber jederzeit in der Lage, so habe ich auch die Diskussion in der Kommission wahrgenommen -, das Projekt sofort zu sistieren, wenn der Bundesrat mit einer Botschaft hier in den Rat kommt.

Mit dem Folgegeben soll also der Druck aufrechterhalten werden, damit der Bundesrat jetzt, nach zwei Jahren, mit einer Vorlage zu dieser Thematik ins Parlament kommt.

Inhaltlich möchte ich noch erwähnen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem Bericht aufgezeigt hat, dass die Heiratsstrafe nur noch 80 000 Steuerpflichtige betrifft, vor allem Zweiverdiener-Ehepaare. Ich sage aber: immerhin 80 000. Die eingetragenen Partnerschaften sind dabei noch nicht berücksichtigt. Dann kommt noch dazu, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrem Bericht zum Ausdruck bringt, dass sie eine steuerliche Mehrbelastung von 10 Prozent akzeptiert. Sie hat in ihrer Darstellung einen Filter von 10 Prozent eingeschaltet.

Am Mittwoch werden wir dann über das Gleichstellungsgesetz sprechen, und dort werden wir selbstverständlich Lohnabweichungen unbegründeter Art von mehr als 5 Prozent nicht akzeptieren. Ich finde auch das Vorgehen in dieser Frage nicht ganz konsistent. Bei den Löhnen akzeptiert man höchstens Differenzen von 5 Prozent, und hier bei den Steuern würde man dann ohne Probleme 10 Prozent akzeptieren. Trotzdem wären noch mindestens 80 000 Ehepaare plus Paare in eingetragener Partnerschaft betroffen. Dies zum steuerrechtlichen Aspekt.

Jetzt noch zum sozialversicherungsrechtlichen Aspekt, der in der Vergangenheit etwas in den Hintergrund gerückt ist: Hier muss ich jetzt doch erwähnen, dass wir uns damals im Zusammenhang mit der Altersvorsorge auch mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt haben.

Verheiratete Paare erhalten eine Ehepaarrente von 150 Prozent, Konkubinatspaare von 200 Prozent. In der Diskussion in der Kommission wollten wir zuerst 160 Prozent, und dann hat sich die Kommission auf 155 Prozent für Ehepaare geeinigt. Die Vorlage Altersvorsorge 2020 wurde abgelehnt. Nun gibt es unterschiedliche Interpretationen dieses Ergebnisses: Es gibt Leute, die sagen, die Ehepaarrente sei nur ein Randthema gewesen. Es gibt aber auch diejenigen Stimmen, die sagen, die nächste Vorlage müsse nicht mit 155 Prozent antreten, sondern es brauche eine massiv höhere Anpassung für eine Gleichstellung und es reiche nicht, was hier vorgebracht wurde. Auch im Sozialversicherungsbereich besteht also grösserer Handlungsbedarf.

Die Plafonierung der Ehepaarrente - das hat der Bundesrat damals in der Botschaft zur Volksinitiative aufgezeigt - hängt mit der Witwen- und Witwerrente zusammen. In der damaligen Botschaft hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Ehepaarrente mit 150 Prozent dem AHV-Ausgleichsfonds 2 Milliarden Franken bringt. Auf der anderen Seite kosten die Witwen- und Witwerrenten und der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg insgesamt 2,8 Milliarden Franken, was dann zum sogenannten Ehepaarbonus von 800 Millionen Franken führte. Das waren die Ausführungen des Bundesrates dazu, weshalb er in dieser Frage die Volksinitiative abgelehnt hat.

Nur ist es natürlich so, dass heute verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare dies etwas anders wahrnehmen. Selbstverständlich sind sie sich bewusst, dass sie über die Witwen- und Witwerrente eine Art Versicherung im Portefeuille haben. Es ist eine Versicherung, dass, wenn ein Partner stirbt, dann eben eine Rente bezahlt wird. Nur kostet diese Versicherung gemäss dem Empfinden der Minderheit und eines grossen Teils der Bevölkerung eben sehr viel, nämlich 50 Prozent einer Rente. Für die Sicherheit, eine Witwen- oder Witwerrente zu erhalten, finanzieren also Ehepaare mit 50 Prozent einer Rente praktisch die Versicherung.

Bei der Altersvorsorge 2020 haben wir das Thema Witwenrente aus politischen Gründen nicht aufgenommen. Und bei allen Nachfolgeprojekten, die bis jetzt in den Eckwerten skizziert wurden, ist die Witwenrente immer noch kein Thema; auch die Kinderrenten sind kein Thema. Im Nationalrat gab es damals eine Mehrheit für beide Anliegen, sodass man diese Themen bereits in die Vorlage zur Altersvorsorge gepackt hätte.

Da schliesst jetzt für mich die Frage an, ob man nicht eine Kombination vorsehen müsste. Wenn es schon nicht gelingt, die Thematik der Witwenrente, die dann in einigen Jahren wirklich aktuell sein wird - ich denke, in weiten gesellschaftlichen Kreisen -, in die Altersvorsorge zu integrieren, dann sollte diese Thematik der Witwenrente wie auch jene der Kinderrente zusammen mit jener der Ehepaarrente in einem separaten Paket thematisiert werden. Damit verbunden ist die Tatsache, dass der Partner, der den anderen überlebt, etwas länger im Berufsleben bleibt, als es die heutige Gesetzgebung vorsieht, bevor er eine Rente als Witwer bzw. sie als Witwe kriegt. Ich glaube, das würde es rechtfertigen, dieses [PAGE 11] Thema, das der Kanton Aargau hier in seiner Initiative aufgegriffen hat, aufzunehmen.

Zusammenfassend bin ich der Auffassung, dass die Standesinitiative Aargau gerechtfertigt ist, und zwar aus steuerrechtlichen Gründen, weil noch keine Vorlage des Bundesrates vorliegt und die steuerliche Diskriminierung weiterhin besteht. Insbesondere will man eine Mehrbelastung von 10 Prozent nicht einfach akzeptieren. Es betrifft 80 000 Ehepaare und die eingetragenen Partnerschaften. Die Standesnitiative rechtfertigt sich auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften nehmen die Ungleichbehandlung aufgrund einer Rente von lediglich 150 Prozent gegenüber einer Rente von 200 Prozent bei Konkubinatspaaren als ungerecht wahr. Die Versicherungsprämie von 50 Prozent Einschlag bei einer Rente im Witwerfall wird als wesentlich zu hoch beurteilt.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Minderheit der Kommission, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben. Ihre Kommission wird ihre Arbeit sistieren, sobald eine konkrete Vorlage des Bundesrates zu den beiden genannten Aspekten vorliegt.