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Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-02-26

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-26

Wortprotokoll

Wir haben durchaus ein gemeinsames Commitment. Der NFA ist eines der sensiblen Themen der nächsten Jahre. Es handelt sich nicht nur um ein finanzielles Instrument, über das wir zu beraten haben, sondern es ist tatsächlich ein Instrument der Kohäsion, des Zusammenhaltes des Landes. Das müssen wir, ohne jetzt gerade Spanien und Katalonien zu bemühen, im Auge behalten. Wenn wir diesen Ausgleich nicht finden würden, dann wäre der Zusammenhalt gefährdet. Das müssen wir uns vor Augen halten. Daher beraten wir über mehr als über ein finanzielles Instrument: Es geht auch um die Kohäsion.

Wo stehen wir im Moment? Wir hatten die Arbeitsgruppe Marty - sie wurde erwähnt -, die ein entsprechendes Modell abgeliefert und die vorgeschlagen hat, dass wir beim Ressourcenausgleich das Ziel auf 86,5 Prozent festlegen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Das bedeutet, dass die Geberkantone etwas weniger bezahlen und die Nehmerkantone zum Teil - die Zahlen wurden genannt - wesentlich weniger erhalten. Das ist dieses Commitment. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Das Ziel beim Ressourcenausgleich soll in Zukunft 86,5 Prozent betragen. Sie erhalten die entsprechenden Ausführungen dann in der Vorlage zum Wirksamkeitsbericht NFA.

Die Arbeitsgruppe Marty hat auch gefordert, dass sich der Bund nicht entlasten dürfe. Wenn das Ziel nicht mehr bei etwas über 88 Prozent liegt, führt das zu Einsparungen für den Bund im Umfang von 280 Millionen Franken. Die Arbeitsgruppe Marty fordert, dass dieser Betrag den Kantonen weiter zur Verfügung gestellt werden soll, und zwar zu einem Teil im soziodemografischen Ausgleich. Dieser ist das zweite Element des NFA. Der Bundesrat hat über diese 280 Millionen Franken noch nicht entschieden. Er hat also noch nicht entschieden, ob er diese weiter ausrichten will, und er hat auch nicht entschieden, wie diese allenfalls weiter ausgerichtet werden sollen.

Zu den Instrumenten, die Ihnen dann zur Verfügung stehen: Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen den Wirksamkeitsbericht NFA verabschieden und dann in die Vernehmlassung schicken. Das betrifft das Ziel von 86,5 Prozent und die Frage, ob und wie die weiteren Beträge eingesetzt werden sollen. Diese Vernehmlassung wird Ende März eröffnet und dauert dann bis im Juli. Aufgrund dieser Vernehmlassung werden wir Ihnen dann die Botschaft zum Wirksamkeitsbericht NFA zustellen. Sie werden diese nächstes Jahr behandeln. Das Thema wird also auch bei Ihnen noch einmal diskutiert werden.

Nun hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit paritätischer Vertretung von Bund und Kantonen eingesetzt, um diese Fragen des Ausgleichs weiterzubehandeln. Dabei geht es um das Thema des Wirksamkeitsberichtes zum NFA. Da wird dann die Frage der Steuervorlage 17 und der Beträge aus der Bundessteuer für die Kantone behandelt. Gleichzeitig soll in dieser Arbeitsgruppe ein Paket für einen NFA 2 geschnürt werden. Wir wollen also zusammen mit den Kantonen überprüfen, ob diese Aufteilung noch stimmt und welche Elemente allenfalls zusätzlich in diesen NFA 2 eingebunden werden sollen. Da geht es insbesondere um die Frage der Alterspflege, der Migration usw. Also, wir gehen davon aus, dass hier ein neues Paket geschnürt wird. So weit sind wir aber noch nicht. Der Bundesrat hat aber diese Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, das Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen mittel- und längerfristig zu definieren, weil logischerweise eigentlich alle Kantone auf dem Teppich sind und etwas mehr Geld wollen. Ich muss ja auf meiner Kasse sitzen und schauen, was wir mit diesem Geld machen.

Das ist in etwa die Ausgangslage. Aber wir haben eine Arbeitsgruppe und diskutieren, wie wir diese Zusammenarbeit mit den Kantonen über diesen Wirksamkeitsbericht hinaus gestalten wollen. Wenn es ein NFA-2-Paket gibt, dürfte Sie das etwa 2022 erreichen, denke ich. Da ist es wieder diese Frage des Gleichgewichts zwischen Geben und Nehmen, zwischen Bund, armen und reichen Kantonen, wenn man dem so sagen will.

Nun zeichnet sich ja schon hier aufgrund dieser Diskussion ab, dass das Verhältnis zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen durchaus auch ein emotionales Thema sein wird. Ich denke, wir sollten uns hier dann vor allem auf entsprechende Fakten stützen. Hier ist tatsächlich natürlich festzustellen, dass die Nehmerkantone, obwohl sie den NFA haben, in diesen letzten Jahren strukturell nicht unbedingt aufholen konnten, weil die strukturellen Bedingungen schlechter sind als in den Kantonen, die sich weiterentwickelt haben. Das ist das Bild, das sich dann manchmal ergibt. Es gibt eine gewisse Sogwirkung auf die gut strukturierten Kantone - die profitieren weiter -, und die eher schlecht strukturierten Kantone, die kleineren, konnten vom NFA nicht profitieren und sind eher in einer Negativspirale. Ich denke, das wird bei dieser künftigen Diskussion über dieses Gleichgewicht eine Rolle spielen: Was kann, muss, soll man den Nehmerkantonen im Rahmen dieses NFA noch bieten, und was können der Bund und allenfalls auch die Geberkantone dazu beitragen?

Aber in einer ersten Beurteilung würde ich durchaus den Tönen aus den Nehmerkantonen zustimmen: Die strukturellen Voraussetzungen sind zum Teil nicht so, dass man sie wirklich nachhaltig und wesentlich verbessern kann. Wir sind in dieser Diskussion gefordert, für die Kantone Lösungen zu finden, die diese Voraussetzungen noch nicht haben oder vielleicht auch nicht haben werden, und diesen Ausgleich zwischen Gebern und Nehmern zu finden.

Das ist nicht nur, wie ich gesagt habe, eine finanzielle Frage, sondern auch eine Frage der Kohäsion. Das heisst nicht, das möchte ich schon auch klar festhalten, dass einfach die Kasse für alle Kantone geöffnet ist, die nicht genügend haben. Wir müssen Anreize schaffen, dass auch dort die Strukturen möglichst verbessert werden können. Das müssen Anreize sein. Und es ist auch nicht so, dass die Geberkantone, ich wohne ja in einem solchen, bereit sind, auf immer und ewig zu bezahlen. Das sind die unterschiedlichen Interessen, die wir haben. Da braucht es in der nächsten Zeit kluge politische Lösungen.

Ich glaube, der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass diese Differenzen bestehen. Wir können diese moderieren. Aber der Bundesrat kann da nicht allein entscheiden, vielmehr suchen wir dieses Gleichgewicht zusammen mit den Kantonen. Das ist sehr, sehr anforderungsreich: für die Kantone, für die Geber- und für die Nehmerkantone, aber auch für den Bund. Ich hoffe, dass wir hier Lösungen finden. [PAGE 22]

Eine erste Stellungnahme werden Sie in den nächsten Monaten in Ihren Parteien zur Vernehmlassung des Wirksamkeitsberichtes haben. Dann spielt auch die Steuervorlage 17 mit. Wir werden dort ja wahrscheinlich mehr bezahlen, als ursprünglich vorgesehen war. Und dann kommt der NFA 2 als nächstes Paket, in dem man grundsätzlich über die Aufgaben und den Föderalismus diskutieren soll und muss und fragt: Welche Aufgaben sollen die Kantone lösen und welche der Bund? Und dann wird auch die Frage eine Rolle spielen: Wer hat welche Steuereinnahmen, und wer hat was zu begleichen? So viel vielleicht dazu.

Das Bewusstsein für die Sensibilität dieses Themas ist im Bundesrat durchaus vorhanden und ich glaube auch die Erkenntnis, dass es halt in unserem Land doch Kantone gibt, die nicht so schnell auf einen grünen Zweig kommen, wie man sich das vielleicht wünscht. Da brauchen wir einen entsprechenden Ausgleich und sorgfältige Lösungen. Aber bei allem Glauben an den Bundesrat - er wird das nicht allein entscheiden können, sondern es braucht dieses Commitment auch mit den Kantonen. Das ist eine grosse Herausforderung, die wir zu meistern haben.