Riklin Kathy · Nationalrat · 2018-02-26
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
In Block 3 geht es um genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs, es geht um Fragen im Bereich der Arbeits- und Versicherungsverhältnisse. Die Fragen im Versicherungsbereich sind speziell sensibel und müssen mit grosser Sorgfalt und Vorsicht behandelt werden.
In den Artikeln 37 bis 39 geht es um genetische Untersuchungen bei Arbeitsverhältnissen. Es geht darum, den Arbeitnehmenden die Möglichkeit zu geben, die Eignung für ganz spezifische Berufe abzuklären. Diese Regelung ist bereits im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen aus dem Jahr 2004 vorhanden und hat sich zehn Jahre lang bewährt. Es besteht kein Anlass, diese Bestimmung nun zu streichen, wie dies die Minderheit Aebischer Matthias möchte. Die Artikel sind nicht dazu gedacht, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, genetische Informationen seines Angestellten zu erhalten. Sie sollen dem Arbeitnehmenden helfen, in ganz gewissen spezifischen Fällen seine Eignung zu prüfen. Bis heute gibt es kaum Beispiele und Anwendungen. Als Beispiel wurde uns die Abklärung für Profifussballer genannt, wo genetische Untersuchungen feststellen können, ob jemand Sprinter oder eher Ausdauersportler ist. Denn die Konsistenz der Muskeln ist genetisch bedingt. Die CVP-Fraktion lehnt daher die Minderheitsanträge Aebischer Matthias zu den Artikeln 37 bis 39 ab.
In Artikel 42 will die Minderheit Aebischer Matthias ein Totalverbot von genetischen Untersuchungen bei Versicherungsverhältnissen. Die Bestimmungen, wie sie heute vom Bundesrat vorgeschlagen werden, bestehen ebenfalls bereits im Gumg aus dem Jahr 2004 und haben sich bewährt. Wir haben damals lange über diesen Artikel diskutiert. Er ist nun zehn Jahre in Kraft, ohne dass Probleme aufgetreten wären.
Hingegen ist die Mehrheit der CVP-Fraktion der Meinung, dass die Anträge der Mehrheit zu Artikel 43 Absatz 1 Literae d und e, Absätze 2 und 3 zu weit gehen. Sie könnten Tür und Tor öffnen für weitere Forderungen im Sozialversicherungsbereich, auch wenn die vorliegenden Anträge nur den freiwilligen, überobligatorischen Versicherungsbereich betreffen. Die geltende Regelung zum Versicherungsbereich in Artikel 43 entspricht einem Kompromiss, welcher sich zehn Jahre lang bewährt hat. Eine Änderung ist daher nicht angezeigt. Die Mehrheit der CVP-Fraktion schliesst sich daher der Minderheit Graf Maya und dem Bundesrat bei Artikel 43 an.