Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-06-11
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission. Dass der Wehrmann seine Waffe mit nach Hause nehmen kann, hat eine lange Tradition. Das hat auch dazu geführt, dass unsere Wehrmänner mit dem Umgang und auch mit dem sicheren Aufbewahren der Waffe vertraut sind. In unserem Land hatten und haben wir nicht mehr Gewaltakte als in Ländern mit anderer Praxis oder ohne Waffe zu Hause. Darauf hat auch Frau Garbani hingewiesen. Wer Gewalt ausüben will, wird immer eine Waffe finden. Viele Gegenstände - Messer, Hammer, Axt usw. - eignen sich zur Ersatzwaffe.
Wir haben gestern für die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht gestimmt. Viele Wehrmänner absolvieren nicht nur das obligatorische Schiessen und das Feldschiessen, sie besuchen auch freiwillig viele Schützenfeste. Viele von ihnen üben den Schiesssport mit der Ordonnanzwaffe aus. Das Hinterlegen der Dienstwaffe ausserhalb der Dienstzeit würde die Ausübung des Schiesssportes aufwendiger machen und ist deshalb abzulehnen. Was aber notwendig ist und auch geprüft werden sollte, ist die einfache Möglichkeit, dass ein Wehrmann seine Waffe bereits nach Dienstende unkompliziert abgeben kann, wenn er sie nicht nach Hause nehmen will.
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, für die Mehrheit zu stimmen.