Lexipedia

preparatory:AB 225460

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Danke vielmals für diese Frage. Grundsätzlich können ja die Versicherungen diese Daten ab einer Versicherungssumme von 400 000 Franken bei Lebensversicherungen und ab einer Jahresrente von 40 000 Franken bei freiwilligen Invaliditätsversicherungen einsehen. So ist es vom Bundesrat vorgesehen, so ist es auch im geltenden Recht geregelt. Wie die Daten geschützt sind, muss in der Verordnung geregelt werden. Das ist es auch heute schon, denn diese Bestimmung gilt bereits.